Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/323

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nicht mehr als hier. Ja es ist ein gesetzlicher Grund vorhanden, Hasenpoth als das Paradies der Ebräer in Kurland anzusehen, denn mittelst früher als Gesetz geltenden Landtagsschlusses[1], waren alle im Piltenschen Kreise wohnenden Ebräer verbunden, ihre Paradiesäpfel (eine Art Citronen, die sie unter diesem Namen bey ihren Religionsgebräuchen, bey gewissen Festen nöthig haben) nur aus Hasenpoth zu nehmen. Von eigentlichen Merkwürdigkeiten der Stadt – man müßte denn den Straßenkoth, der hier, in Quantität und Qualität vielleicht selbst den der weltberühmten Stadt Paris übertrift, dazu zählen – weiß ich wenig zu sagen. Doch ja, Hasenpoth hat eben so gut, wie andere Städte, ein sogenanntes Wahrzeichen. Schade nur, daß dieses in einem auffallenden Mangel besteht. Das Wahrzeichen nämlich ist der einzige Kirchthurm, der aber viel niedriger als die Kirche selbst ist, und auf die Weise sich zur Kirche, wie eine

schwache Assonanz zu einem ächt romantischen

  1. Landtagsschluß d. Anno 1740.
Empfohlene Zitierweise:
Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/323&oldid=- (Version vom 9.9.2019)