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besteigen, darum ‚ daß er seine Frau zu Tode geschlagen.“

Der einen unhöflichen Mund gehabt, wurde also viel strenger bestraft, als derjenige, der seine Frau — wahrscheinlich wohl auch des unhöflichen Mundes wegen? — tod schlug. Freylich mußte einem solchen Manne durch Urtheil und Recht die Kanzel verboten werden, damit die Lehre, die seine That bekundete, nicht zu allgemein und des Mordens in Stadt und Land nicht zu viel würde.

Ein anderer, der Pastor zu Talsen war, hatte zehn Jahre später zwar das Beyspiel wirklich nachgeahmt und seine Frau erschossen, mußte es aber mit dem Leben büßen, da ihm das Verdienst der ersten Erfindung abging und er wahrscheinlich künstlichere Waffen als der erste gebraucht hatte, der vielleicht geglaubt haben mochte, seine Frau würde eben so viel Schläge aushalten, als eine mäßige Kanzel.

Wie wenig man aber damals auch dem geistlichen Stande dergleichen Unhöflichkeiten übersehen hat, davon sind noch ein paar

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Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/303&oldid=- (Version vom 12.12.2020)