Seite:Vom kriege widder die Türcken0047.jpg

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ym nehesten auffrur auch fürnamen / vnd wurden druber geschlagen / Denn gleich / wie einer sich selbs nicht erwurgen sol / sondern leiden / ob er mit gewalt durch ander erwürget wird / Also sol niemand sich selbs / aus dem gehorsam vnd eyde wenden / Er werde denn durch andere / entweder mit gewalt odder mit gunst vnd vrlaub / eraus bracht.

Solchs mussen die Prediger bey solchen leuten mit vleys vnd wol treiben / wie sie denn solchs zu thun yhr predigampt zwinget / Darynn sie schuldig sind / yhre Pfarkinder zu warnen vnd bewaren / fur sunde vnd schaden der Seelen / Denn wer sich williglich von seinem herrn abwendet vnd zum Turcken begibt / der kan doch nymer mehr vnter dem Turcken bleiben mit gutem gewissen / sondern sein hertz wird yhm allezeit sagen / vnd straffen also / Sihe du bist an deinem Oberherrn trewlos worden / vnd hast yhm den schuldigen gehorsam entwand / vnd yhm seines rechts vnd Oberkeit an dir beraubt / Nu kan kein sunde vergeben werden / das gestolene gut mus widder gegeben seyn / Wie wiltu aber deinem herrn widder geben / wenn du vnter dem Turcken bist / vnd kansts nicht widder geben? So wird denn gehen mussen / der beyder eins / das du dich ewiglich muhen vnd erbeiten must / wie du widder vom Turcken zu deinem Oberherrn komest / odder must ewiglich rew / leide vnd vnruge haben ynn deinem gewissen (Gott gebe / das nicht verzweiffeln vnd ewiges sterben folge) das du dich vnter den Turcken an not / williglich gegeben / widder deinen eyd vnd pflicht / Vnd must also mit dem leibe dort seyn / Aber mit dem hertzen vnd gewissen dich heruber sehnen /