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wird sich doch nur dann die Möglichkeit der Erhöhung auf den einzigen Fall der Erhebung zum Fürsten einschränken lassen, wenn es sich lediglich um eine unmittelbar, nicht erst für den Nachkommen wirksam werdende und doch zugleich erbliche Erhöhung handelt; entfällt jenes, so scheint ein Steigen aus dem sechsten in den fünften Schild möglich, entfällt dieses, so ist nicht abzusehen, wesshalb die Erhebung zum Könige nicht als Erhöhung bezeichnet werden soll. Beschränken wir uns aber nicht auf Sachsen, so wird die grössere Zahl rein lehnrechtlicher Abstufungen auch noch weitere Fälle einer Erhöhung durch Bes- serung der Mannschaft möglich erscheinen lassen.

XIX.

Sprachen wir oben von einer Niederung und Erhöhung des Gutes, welche ganz unabhängig vom Heerschilde der Lehnspersonen lediglich durch die grössere oder geringere Zahl der Belehnungen bis zum obersten Herrn bedingt war, so wird man auch von einem Heerschilde des Gutes insofern sprechen können, als es scheint, dass mehrfach bestimmte Güter nur an Personen, welche den Heerschild überhaupt oder auch einen bestimmten Heerschild haben mussten, verliehen werden durften. Der Heerschild überhaupt kommt wohl nur in Betracht, wenn es 1322 heisst, dass jemand vom Erzbischofe von Trier einen Mansus habe, qui dicitur rydehuve, quem nullus debet possidere nisi miles vel armiger;[1] auch wenn der Kaiser 1123 bei Vergabung eines Guts an seinen Ministerialen sagt: hoc autem sine deminutione regni fecimus, quia parem eum eiusdem praedii esse cognovimus,[2] wird das wohl nur darauf zu beziehen sein, dass er dem Reiche Ritterdienst leisten kann; für das Rittergut haben ja bis in späteste Zeit ähnliche Beschränkungen bestanden. Doch finden wir auch Andeutungen einer Beziehung des Gutes zu bestimmten Heerschildstufen, wenn auch eine durchgreifende Ausbildung dieses Gesichtspunktes kaum stattgefunden haben

  1. Lacomblet Archiv 1, 374.
  2. Mon. Boica 29a, 244.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_213.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)