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Vogt von Regensburg, von diesem einer von Pernstein, und von diesem endlich ein Ritter Albero belehnt war.[1]

Anders gestaltet sich das, wenn wir die Angaben der Rechtsbücher mit der Zahl statthafter Lehnsverbindungen ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Lehngut nach Massgabe unserer früheren Ergebnisse vergleichen. In diesem Falle würden sich, da der Bischof von Passau Mann des Königs war, in der letztgenannten Stelle sechs, in der früheren sogar sieben Lehnspersonen ergeben, da wir auch den Herzog von Sachsen als Mann des Bischofs und Herrn des Edlen von Waltingerode eingeschoben denken können; und wenigstens theoretisch steht nichts im Wege, alle sieben Personen durch ein und dasselbe Gut verbunden zu denken. So würde sich hier selbst für Sachsen ein Belehnter des siebten Heerschildes ergeben, dessen Lehnrecht der Sachsenspiegel im Ungewissen lässt.

Dennoch glaube ich, dass gerade in den sächsischen Rechtsbüchern die Zahl nicht durchaus willkürlich konstruirt ist, sondern sich im allgemeinen den thatsächlichen Zuständen Sachsens anschloss. Auf die Verhältnisse des Heerschildes scheint in Sachsen am meisten Gewicht gelegt zu sein; hier am frühesten schied man die nur vom Reiche Belehnten als Fürsten von andern Vasallen aus; hier hatte der König keine Kirchenlehen; es fehlen hier alle die Beziehungen, welche in andern Ländern eine Vervielfachung der Lehnsabstufungen veranlassen konnten, die Lehnnahme von fremden Königen, von mittelbaren Bischöfen, die Belehnung von Edelherren durch andere Edelherren. Mochte ausnahmsweise, wie in dem angeführten Beispiele, ein weiteres Glied hinzutreten, so haben wir doch keinen Grund, anzunehmen, dass, zumal in früherer Zeit, es üblich gewesen sei, dass Ritter noch Mannen von Personen des sechsten Schildes wurden; wäre es auch nur später, wo solche Verbindungen sich doch eher vervielfacht haben dürften, häufiger vorgekommen, so würde die Glosse es kaum unterlassen haben, bestimmt darauf hinzuweisen. Wir dürfen demnach annehmen, dass im östlichen Sachsen durch die

  1. UB. d. L. ob d. Enns 2, 502.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_195.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)