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seiner Vasallen an das Stift Münster;[1] der Erzbischof von Köln vertauscht an sein Kapitel 1180 Güter mit allem Zubehör, auch in mancipiis omnibus cerocensualibus et capitalibus, — exceptis solis ministerialibus et bonis eorum, quos in ministerium episcopii reservare voluit.[2] Fast aus jeder Urkundensammlung würden sich diese Belege mehren lassen.

Dagegen dürfte sich andererseits ergeben, dass vor dem Ende des eilften Jahrhunderts eine Vergabung auch von Ministerialen an nichtfürstliche Kirchen noch keinem Anstande unterlag. Eine Urkunde, nach welcher Graf Adelhart 1016 dem von ihm gegründeten Kloster Oberstenfeld ministeriales meos, iure Moguntinorum ministerialium principalium, aliaque mancipia mea schenkt, ist allerdings unecht;[3] und da der Stand der Ministerialen noch kaum scharf abgegränzt war und verschieden benannt wurde, so wird es schwer sein, unmittelbar nachzuweisen, dass sich unter den Unfreien, deren Vergabung an Kirchen oft erwähnt wird, Ministerialen befanden. Schenkt 1054 die Königin Richeza an Kloster Brauweiler genannte Personen mit ihren Benefizien und den dazu gehörigen Manzipien, und unter andern auch E. ministrum suum, welchen sie auf seine Bitte von der Vergabung wieder befreit,[4] so dürften doch auch die angesehensten Unfreien noch solchen Verfügungen unterworfen gewesen sein. Der stärkste Beweis dürfte aber darin liegen, dass, so weit ich sehe, vor den obengenannten Beispielen einer getrennten Verfügung über die Ministerialen im allgemeinen auch bei den umfassendsten Vergabungen an Kirchen nicht gedacht wird; werden aber nur einzelne genannte Ministerialen ausgenommen,[5] wobei wir zunächst das Interesse des Herrn wirksam zu denken haben, so wird das eher für unsere Ansicht sprechen. Noch 1104 schenkt der Graf von Padberg an das von ihm gegründete Kloster Flechtorf ministeriales meos cum beneficiis et possesionibus, item servos omnes mihi bene in hoc consentientes,[6] wo allerdings

  1. Cod. dipl. Westf. 2, 143.
  2. Lacomblet UB. 1, n. 473.
  3. Wirtemb. UB. 1, 242.
  4. Lacomblet UB. 1, n. 189.
  5. z. B. Cod. dipl. Westf. 1, 76.
  6. Seibertz UB.1, 43.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_188.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)