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bezieht den Ausdruck Miles vielfach so bestimmt auf das Lehnsverhältnis, dass der sich in jenen Bezeichnungen ausdrückende Gegensatz unzweifelhaft der des Lehnsmannes und des Dienstmannes sein dürfte; so lange der letztere kein Lehen hatte, fielen die Nobiles oder Liberi mit den Milites in dieser Bedeutung zusammen. Der Ausdruck war aber in dieser Bedeutung nicht mehr anwendbar, seit auch Ministerialen zu den Lehnsmannen gehörten, wobei freilich zu beachten, dass er auch dann nicht mehr so gebraucht werden konnte, sobald man ihn vorzugsweise auf das Verhältniss der Ritterbürtigkeit bezog und er auch in dieser Richtung Ministerialen mitumfasste, was den Anhaltspunkt weniger sicher erscheinen lässt. In kölnischer Urkunde finde ich zuletzt 1116 Milites und Servientes geschieden.[1] Aber in Mindener Urkunden werden noch bis 1187 die Edelherren als Milites ecclesiae von den Ministri oder Ministeriales mehrfach getrennt.[2] Auch sonst finden wir noch mehrfach in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Belehnte und Ministerialen nebeneinandergestellt; so werden in kaiserlicher Urkunde für Nienburg 1166,[3] und des Bischofs von Hildesheim 1184 die Beneficiati,[4] 1178 in münsterischer Urkunde die Hominio obnoxii,[5] noch 1209 in welfischer Urkunde[6] die Homines nostri von den Ministerialen geschieden; werden ihnen aber 1154 und später Liberi homines vorangestellt,[7] so könnte das eher darauf deuten, dass man das Wort Homines allein nicht als genügenden Gegensatz betrachtete. Es dürfte sich daraus ergeben, dass man in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Ministerialen doch noch nicht so allgemein zugleich als Vasallen betrachtete, um nicht hie und da noch Ausdrücke zu gebrauchen, durch welche beide als verschiedene Personenklassen bezeichnet werden.

Wird eine bestimmtere Entscheidung für den einzelnen Punkt der Lehnsfähigkeit durch den Mangel genügender Anhaltspunkte

  1. Lacomblet UB. 1, n. 281.
  2. Cod. dipl. Westf. 2,30. 91. 193.
  3. Ludewig Reliq. man. 12, 365.
  4. Orig. Guelf. 3, 551.
  5. Cod. dipl. Westf. 2, 143.
  6. Sudendorf UB. 1, 4.
  7. Sudendorf UB. 1, 2. Orig. Guelf. 3, 534. Erath Cod. dipl. Quedl. 103.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_184.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)