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von Lon, bereits früher Mann des Grafen von der Mark, trägt demselben 1278 sein gesammtes Allod zur Sühne eines Todtschlags zu Lehen auf und zwar mit ausdrücklicher Verpflichtung auch seiner Erben,[1] was bei solcher Veranlassung wenigstens dann nicht üblich gewesen zu sein scheint, wenn es sich um Personen gleichen Schildes handelte.[2] Danach wird sich insbesondere für Westfalen die Regel als solche kaum mehr festhalten lassen. Das Zerfallen der freien Herren in zwei Lehnsstufen entspricht dem Zustande, welcher sich für den Süden im Anschlusse an den Schwabenspiegel ergeben wird. Werden wir nun gleich in Lothringen eine noch weitergreifendere Gliederung, wie sie in Westfalen nicht vorzukommen scheint, nachweisen können, so möchte doch zunächst an eine Rückwirkung der bezüglichen Verhältnisse Lothringens auf Westfalen, wie eine solche sich auch sonst vielfach geltend machte, zu denken sein, an einen örtlichen Uebergangszustand zwischen der strengen lehnrechtlichen Einheit des Standes, wie sie das östliche Sachsen zeigt, und der noch weitergreifenden Gliederung in Lothringen, während ein innerer Zusammenhang mit dem äusserlich allerdings ganz entsprechenden Zustande des Südens nicht wohl zu begründen sein dürfte.

XII.

Die thatsächlichen Lehnsverbindungen unter freien Herren in Lothringen und Burgund sind mit den Angaben des Sachsenspiegels in keiner Weise mehr zu vereinen.

Behält nach sächsischem Lehnrechte der Sohn den Schild des Vaters und fanden wir das sogar bei jüngeren Fürstensöhnen in so weit massgebend, dass, wenn ihnen auch der volle fürstliche Heerschild abgehen mochte, sie doch nicht in den vierten Heerschild zurücktraten, so müssen sich in den westlichen Reichslanden die bezüglichen Verhältnisse schon desshalb anders gestalten, weil hier Belehnung der jüngern Söhne durch den

  1. Cod. dipl. Westf. 3, 544.
  2. Vgl. oben S. 7. Homeyer S. 305.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_135.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)