bald keinen Laienfürsten mehr, dessen Besitz nicht zum grossen Theile aus Kirchenlehen bestand.
Fassen die Rechtsbücher das ganze Verhältniss als eine Niederung des Schildes der Laienfürsten, so ist das allerdings dem späteren Zustande ganz angemessen; und auch für frühere Zeiten glaubten wir ja den Grund, welcher das Verhältniss nur langsam aufkommen liess, in einer entsprechenden Anschauung finden zu müssen. Aber es ist doch auch zu beachten, was wir oben über die Zeit bemerkten, seit wann man die Bischöfe als Mannen des Königs betrachtete. Im eilften Jahrhunderte kann man die Pfaffenfürsten noch kaum als lehnrechtliche Genossen der Laienfürsten bezeichnen, da sie noch keines Herrn Mannen waren, in ähnlicher Weise an der Spitze der lehnrechtlichen Verleihungen aus Kirchengut standen, wie der König derjenigen aus Reichsgut; der Laienfürst, der ihnen die Hände zur Mannschaft bot, erhielt dadurch allerdings noch einen andern, staatsrechtlich niedriger stehenden Herrn, als den König, wurde aber strenggenommen doch nicht eines bisherigen Genossen Mann, trat in der vom Könige ausgehenden Kette von Lehnsverbindungen nicht unmittelbar auf eine tiefere Stufe. Seit man aber auch die Pfaffenfürsten dieser Kette als Mannen des Königs einfügte, war damit allerdings die Scheidung eines zweiten und dritten Heerschildes unmittelbar gegeben.
Dürfen wir für frühere Zeit die Belehnung der Laienfürsten
durch die Reichsbischöfe und Reichsäbte als ein eigenthümliches,
mit den Abstufungen des Reichslehnsverbandes noch nicht in
engeren Zusammenhang gebrachtes Verhältniss betrachten, so
liegt die Frage nahe, ob denn hier gerade die Eigenschaft des
Reichsstiftes das Entscheidende war, ob der Fürst sich nicht auch
von anderen Kirchen mit deren Gut belehnen lassen konnte; und
es führt uns das auf die allgemeinere Frage nach dem Einflusse
der Belehnung durch Heerschildslose auf den Heerschild.
Nach der Strenge des Rechts haben unter den Geistlichen
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_102.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)