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Hoffahrt,[1] so dürfte sich daraus wohl schliessen lassen, dass man gerade diese, später mit dem Lehen so eng verbundenen Pflichten, sich schon damals als in der Regel aus der Verleihung von Benefizien folgend dachte.

Was nun die Mannlehen von Kirchen betrifft, so scheinen Freie und Edle schon früh keinen Anstand genommen zu haben; gegen Benefizien Vasallen der Kirchen zu werden; so werden 834 nobiliores persone de rebus memorati monasterii (Campidonensis) beneficia habentes mit Rücksicht auf den zu leistenden Kriegsdienst,[2] 887 vasalli nobiles von Korvei erwähnt.[3] Dass man für Herzoge und Grafen das Verhältniss lange nicht statthaft hielt, darauf dürften schon die bis in das eilfte Jahrhundert fortgesetzten Verleihungen von Kirchengut durch den König an mächtige Laienfürsten hindeuten; wäre damals schon die spätere Anschauung massgebend gewesen, so würde man schwerlich zu dem gewaltsamem Mittel gegriffen haben, wenn auf dem Wege einer dem Abte anbefohlenen Belehnung dasselbe zu erreichen war; und mochten mächtige Vasallen wenig Nutzen bringen, so würden doch wohl die Aebte lieber selbst solche angenommen haben, um nur der Gefahr einer Divisio zu entgehen. Bei einer der angesehensten Reichsabteien, bei Lorsch, finden wir noch im eilften Jahrhunderte eine, was den Rang betrifft, ziemlich bescheidene Stiftsmannschaft. Als die Abtei 1067 an Bremen gegeben werden sollte, heisst es vom Abte: communicato. xii. illustrium fidelium suorum consilio, quo numero etiam beneficialis summa militaris clipei, qui vulgo dicitur herschilt, Laureshammensis ecclesiae adtinens includitur; aus der Aufzählung ergibt sich aber, dass diese vornehmsten Vasallen doch höchstens einfache Edle waren, bis auf den einen Grafen Adalbert von Kalwe, von welchem ausdrücklich gesagt wird, dass er unter ihnen et natu et fide amicorumque ac militaris rei copia hervorgeragt habe.[4] Der Sohn Adalberts, Gottfrid,

wurde nun aber als Rheinpfalzgraf einer der mächtigsten

  1. Möser Osnabr. Gesch. 4, 36. 38.
  2. Mon. Boica 28a, 27.
  3. Cod. dipl. Westf. 1, 26.
  4. Cod. dipl. Lautesham. 1, 183. 184. 189.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_091.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)