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te nobis et successoribus nostris et imperio responsurum; et ut in ducatu ipso Anselinum cognatum tuum, fidelem nostrum, in ducem valeas promovere, plenam tibi concedimus potestatem,[1] so ergibt sich auch daraus, da der zu erhebende Herzog doch wohl zugleich Reichsfürst sein sollte, dass ein Fürst Mann auch eines vom Kaiser belehnten Königs sein könne.

Der König von Frankreich erkannte allerdings keinen höheren Herrn an und wir dürften ihn demnach bezüglich des Heerschildes auf eine Linie mit dem römischen Könige oder Kaiser stellen. Im übrigen wurde wohl eine kaiserliche Lehnshoheit über alle Könige beansprucht und selbst die Stellung Frankreichs mit dieser Theorie in so weit in Einklang gebracht, dass man sie nur als besondere Ausnahme fasste. Wenigstens zeitweise gelang es ja auch, gegenüber den Königen von England, Dänemark, Polen und Ungarn, weiter den christlichen Königen des Morgenlandes die Forderung des Lehnseides zur Geltung zu bringen; und wenigstens der König von Böhmen war dauernd nicht blos dem Kaiser, sondern auch dem deutschen Könige zur Mannschaft verpflichtet. Durften andererseits selbst Pfaffenfürsten Mannen belehnter Könige werden, ohne den Schild zu niedern, wie ja Köln und Lüttich 1194 vom K. Richard Lehen nahmen,[2] als er eben selbst für England Mann des Kaisers geworden war,[3] so ergibt sich daraus die Anschauung eines besondern Heerschildes belehnter Könige, welcher zwischen dem ersten und zweiten der Rechtsbücher seine Stelle finden würde.

VIII.

Im dritten Heerschilde stehen die Laienfürsten, da sie nicht nur des Königs, sondern auch der Pfaffenfürsten Mannen sind. In den Rechtsbüchern ist noch die Ansicht ausgesprochen, dass das nicht immer so gewesen sei, wenn es heisst, dass die Laienfürsten den sechsten Heerschild in den siebenten gebracht hätten,

seit sie der Bischöfe Mannen geworden seien, was früher nicht

  1. Huillard H. D. 6, 302.
  2. Vgl. oben S. 76.
  3. Vgl. Abel K. Philipp 313.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_084.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)