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de M. et custodiam eiusdem castri cum pertinentiis suis eo modo, eodem securitate et iisdem conditionibus, quibus Paganus et predecessores sui eandem custodiam et idem feodum a nobis et predecessoribus nostris tenuisse cognoscuntur, venerabili fratri nostro A. Virdunensi episcopo et per eum successoribus suis, qui illud idem a nobis et successoribus nostris requirere et recipere voluerint, perpetuo habendum nos daturos in feudum communi consilio firmiter, promisimus; selbst die Annahme, dass die Belehnung des Genossen in einer die Mannschaft ausschliessenden Form geschehen solle, scheint hier durch den Wortlaut der Urkunde ausgeschlossen. Ob die Verabredung wirklich zur Ausführung gekommen sei, ist freilich zweifelhaft, da sie an die Bedingung geknüpft war, dass der damalige Lehnsträger sich dazu verstehen würde, die Burg als Trierer Afterlehen vom Bischofe von Verdun zu Lehen zu nehmen.[1]

Aus späterer Zeit wird auch ein Fall erwähnt, dass ein Bischof wegen einer mit dem Stifte verbundenen Grafschaft Lehen sogar von einem Laienfürsten nimmt; es heisst 1363; Ipso anno Engelbertus episcopus (Leodiensis) relevavit tanquam comes Lossensis a duce Brabancie Wincelao feudum de advocatia S. Trudonis et feuda de Castro Durachii et de Kaelmont.[2] Es ist das mit jenen früher erwähnten Belehnungen wegen Familiengut nicht auf gleiche Linie zu stellen, denn der Bischof war hier nicht zufällig und nur persönlich, sondern eben in seiner Eigenschaft als Bischof Herr der dem Stifte heimgefallenen Grafschaft Loos; nach derselben Anschauung hätte der Bischof ebensowohl, als Herr von Bouillon Mann des Erzbischofs von Rheims sein können, was wir doch ausdrücklich vermieden fanden; die Fiktion einer Scheidung des Grafen vom Bischofe wird uns aber beweisen können, dass man sich des Unstatthaften einer solchen Lehnsverbindung auch in dieser späteren Zeit noch wohl bewusst war.

Gehören die aufgeführten Ausnahmen von der Regel durchweg

  1. Beyer UB. 1, 680.
  2. Gesta abb. Trudon, Mon. Germ. 12, 439.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_075.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)