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Tochter 1127 erzählt hat, schreibt: Ipse vero ad imperatorem reversus, ducatum Saxonie, Nourenberch, Gredingen et omnia beneficia, que imperator ab episcopis et abbatibus habuit, suscepit.[1] Bezüglich des Herzogthums ist die Richtigkeit dieser Nachricht beim Vergleiche mit den Urkunden durchaus zu bezweifeln ;[2] dagegen spricht die grösste innere Wahrscheinlichkeit dafür, dass der König die Kirchenlehen, deren Beibehaltung doch noch kaum mit der Stellung des Königs vereinbar scheinen mochte, baldmöglichst dem Schwiegersohne überliess; möglich dass schon gleich nach der Thronbesteigung ein Abkommen zu Gunsten der Tochter und ihres künftigen Gemahls mit den Herren getroffen war. Machte aber die Verleihung der bisher mit einem Fürstenthume verbundenen Kirchenlehen, wie sich das auch in andern Fällen ergibt, es sehr schwer, das Fürstenthum selbst einem andern zu leihen, so ist es erklärlich, wenn man jenen Vorgang vielfach schon als entscheidend für die Verleihung des Herzogtums selbst, welche formell erst später erfolgte, betrachtete.

Noch von K. Konrad III lässt sich nicht erweisen, dass er als König Kirchenlehen beibehielt; er wird sie möglichst bald zu Gunsten seiner unmündigen Söhne resignirt haben; wenigstens werden 1151 Wirzburger Lehen seines höchstens siebenjährigen Sohnes Friedrich erwähnt.[3] Aber schon Konrad wusste das Gewicht seiner königlichen Stellung dazu auszubeuten, Belehnungen seiner Söhne mit Kirchengut zu erwirken; der Bischof von Speier schreibt, dass er nach langem Widerstreben den minis et precibus des Königs nachgegeben und auf dessen Verlangen seinem Sohne ein Gut, welches K. Heinrich IV der Kirche geschenkt hatte, zu Lehen gegeben habe, wofür der König ihn von der Heerfahrt befreite.[4] Und eine ähnliche Bewandtniss mag es mit der Häufung der Fuldaer Lehen in der Hand des Prinzen Friedrich gehabt haben, über welche der Abt Marquard in seiner Aufzeichnung klagt.[5]

K. Friedrich I und seine Nachfolger hatten nun selbst

  1. Hess. Mon. Guelf. 23.
  2. Vgl. Jaffé Lothar 230.
  3. Mon. Boica 29a, 302.
  4. Wirtemberg. UB. 2, 107.
  5. Böhmer Fontes 3, 172.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_043.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)