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So ließ er z. B., ehe er jenen Streich zwischen Lommatzsch und Zehren ausführte, am Tage vorher sein


    Kanzellist v. Löben als Kurier entgegen gesendet, um dessen Chef 2500 . versiegelt zu behändigen. Den 13. Decbr. 1745 griff das Regiment, welches bereits die Feldzüge 1742 und 1744 mitgemacht hatte, in Verbindung mit Ulanen – wie bereits bemerkt worden – zwischen Lommatzsch und Zehren, die preuß. Arrieregarde an, nahm ihr drei Fahnen und zwei Paar silberne Paucken, wovon es ein Paar als Andenken behielt, worauf Sybilski den 17. Novbr. 1745 zum Generallieutenant der Reiterei ernannt wurde. Sein Regiment erhielt darauf den Obersten Monro als Kommandant, der es den 2. Juni 1748 dem Premier-Minister und General Grafen von Brühl verkaufte. Nicht lange vorher hatte Sybilski, den 1. Februar 1748, resignirt. In den Feldzügen von 1742, 1744 und 1745 scheint er die damals nach Sachsen gegangenen sechs Pulks tatarische Hoffahnen, oder Ulanen kommandirt zu haben, wenigstens zeigte er im Jänner 1746 an, wie jene Pulks rücksichtlich noch rückständiger Quartiergelder ziemlich deutlich verlauten ließen, daß, wenn man sie nicht bald befriedigte, sie sich selbst verabschieden und auseinander gehen würden, wo dann durch dergleichen undisciplinirtes Volk die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte; daher er so bald als möglich Geld zu schaffen rieth, welches denn auch geschah; indem den 22. Jänner 1746, als sie bei der Leitmeritzer Brücke gemustert wurden, drei Pulks derselben 5000 Dukaten abschlägig erhielten, 2500 Dukaten aber für die andern Pulks innen behalten werden sollten, bis die Rittmeister selbst quittiren würden. In Krackau wurden endlich jene Pulks durch S. aufgelöset und er 1753 zum General ernannt. Er starb im Juni 1763. Der Kriegssecretair Henrici, welcher wegen Zahlung der erforderlichen Gelder mit ihm Geschäfte hatte, giebt in dem Berichte an den Kriegspräsident und geheimen Rath Grafen v. Unruh nicht die beste Schilderung von ihm, indem er von seinen contrairen Anstalten und veränderlichen Resolutionen spricht, daß diejenigen, welche er einmal intimidirt, nicht mit ihm auszukommen vermöchten, auch daß er mehr rede und schreibe, als er verantworten könne. – Doch, dieß ist das einseitige Urtheil eines einzelnen Mannes.