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a) Kobolde. Diese Geister bewohnen abgelegene versteckte Winkel in den Häusern, z. B. Holzschuppen, Bodenkammern, Keller etc. Sie werden von den Hausbesitzern mit den nämlichen Speisen, welche sie selbst genießen, gefüttert und wohl gehalten, welches sie ihren Verpflegern durch Getraide, das sie Andern, die ihnen nichts geben, entwenden, vergelten.[1] Sie erscheinen den Kranken bei Nacht, vornämlich bei Vollmondsscheine.[2]

b) Alp, oder Mahre, Nachtmännlein, – Drutte, soll sich als ein unförmlich dickes, häßliches Weib, einen starken Klotz in beiden Händen haltend, den Schlafenden zeigen, sich auf sie legen und ihnen das Athmen erschweren. Er soll ein Geist seyn, der von einem andern Menschen, den man einen Alp oder Mahr nennt, (welcher durch über die Nase zusammenlaufende Augenbraunen kenntlich ist) ausfährt und einen Andern aus Uebermuth drückt.[3] Andere glauben, daß Hexen, oder der Teufel selbst, in hoher eigener Person dergleichen in der Hölle erzeugten


  1. S. Joannes Meletius epist. ad Sabinum de relig. et sacrificio veter. Boruss. pag. 169.
  2. Martin. Murinius in chron. Pruss. C. v. p. 9. und Hartknoch diss. VIII. pag. 142.
  3. Virgil i. 9. u. f. Vers d. 12. B. d. Anm. stellt diese Täuschung am besten dar:

    Ac velut in somnis oculos ubi languida pressit
    Nocte quies, nequicquam avidos extendere cursus
    Velle videtur, et in mediis conatibus aegri
    Succidimus, non lingua valet, non corpore notae
    Sufficiunt vires, nec vox, nec verba sequuntur.