Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen / | |
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Assecurirten Aembter / Weida / Sachsenburg / Arnshaug vnd Ziegenruck / geben Ihre Churfürstl. Durchl. vermög deß Naumburgischen Vertrags [1] / absonderlich / alle Monat 5. Reuter / vnd 20. Fußknechte / oder 140. fl. Item / wegen der Güter / so Dieselbe im Voigtland haben / Monatlich 10. zu R. 46. zu F. oder 304. fl. Das übrige folget hernach.
Der Herr Churfürst zu Brandenburg gibt / dem alten Churfürsten-Anschlag nach / 60. zu Roß / 277. zu Fuß / oder Monatlich an Gelt 1828. fl.
- Meissen /
- Merseburg /
- Naumburg vnd Zeitz /
Drey Bistümer / oder Stiffte / so der Herr Churfürst zu Sachsen / ein jedes / Monatlich mit 6. zu Roß / vnd 6. zu Fuß / oder 96. fl. gegen dem Reich vertretten thut.
Camin / Bistumb in Pommern / gibt Monatlich 6. zu Roß / 28. zu Fuß / oder 184. fl. so der Herr Churfürst von Brandenburg anjetzo vertritt.
Walkenried / Stifft / oder Abbtey / so jetzt das Hauß Braunschweig / als ein jmmerwehrendes Reichs-Lehen hat / gibt Monatlich 2. zu R. 6. zu F. oder 48. fl.
Quedlinburg / gefürste Aebbtissin / gibt einen Monat 1. zu R. 10. zu F. oder 52. fl.
Gerenrode / oder Geringerode / gefürste Aebbtissin / 1. 6. oder 36. fl. Welchen Anschlag die Fürsten von Anhalt erlegen.
- ↑ Naumburger Vertrag vom 24. Februar 1554.
Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /. , 1663, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verzeichnis_Staende_1663_015.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)