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oder Stand / zu keinem Praejuditz gereichen / sondern was dißmal zu vil / oder zu wenig angesetzt / oder nach gar praeterirt[1] worden / nach der bey nächstem ReichsTag / ohngesäumt rectificirender Reichs-Matricul / gerestituirt, vnd bey den nächstfolgenden Reichs-Anlagen respective decurtirt, addirt, vnd ersetzt werden soll. Biß hieher besagter Beschluß.

Sonsten wird nicht gezweifelt / daß theils leiden möchten / daß auch die Jährliche Gebür / so dem hochlöblichen Cammergericht zu geben[2] / allhie mit eingebracht wurde: Weilen aber hierzu ein mehrer Bericht / als in den außgangenen Verzeichnussen zu finden / erfordert wird: Als hat man es / damit kein Irrthumb begangen werden möchte / zu thun vnterlassen: sonderlich / weil der Thaler / als solche Anlag gemacht worden / etwan vmb 69. Kreutzer / oder dergleichen geringen Werth / gängig gewesen; der jetzt an den meisten Orten anderhalben Gulden gelten thut: vnd also / an statt hundert Thaler zu 69. Kr. gerechnet / oder 115. fl. jetzo man 150. vnd für 212½. Thaler / dem gegenwertigen Werth nach / 318. fl. 49. Kr. zu erlegen hat; so damalen nur 244. fl. vnd etliche Kreutzer / gebracht haben. Zumalen auch dise Anlagen auff 2. Zihl / namlich alle halbe Jahr zu Franckfurt / in beyden Messen / wie man berichtet / erlegt werden. Wer nun ein Zihl für ein gantzes Jahr rechnen wolte / der wurde sich grob jrren.

Hierauff nun folgen die Craisse ordenlich nach einander / Vnd zwar

  1. auslassen, nicht erwähnen, übergehen
  2. der sogenannte Kammerzieler
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Unbekannt: Verzeichnuß / Deß Heyl: Römischen Reichs / Teutscher Nation / Hochlöblichster: Hoch: und Wol-löblicher Stände / nach den Zehen Reichs-Craissen /. , 1663, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verzeichnis_Staende_1663_007.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)