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Die zeitherigen Bestimmungen über Beginn und Schluss der Semester und der Ferien und über den Zeitpunkt der Anfertigung der halbjährigen Concurrenzarbeiten der Schüler wurden, da sie sich in mehr als einer Beziehung als unzweckmässig herausgestellt hatten, durch Beschluss des akademischen Raths in der Weise abgeändert, dass bereits von Michaelis 1857 an das Sommersemester bei der Kunstakademie auf die Zeit vom 15. April bis 1. October jeden Jahres, das Wintersemester auf die Zeit vom 1. Nov. bis 15. April des folgenden Jahres festgesetzt ist. Was die Ferien betrifft, so werden die Hauptferien den 1. August jeden Jahres beginnen und den 31. August enden. (Bei der Bauschule wie bisher vom 1. August bis 30. September.) Zu Weihnachten beginnen die Ferien von und mit dem 23. December und enden den 1. Januar, zu Ostern dauern sie vom grünen Donnerstag bis Montag nach der Feiertagswoche, zu Pfingsten vom Sonnabend vor dem 1. Feiertage bis Montag nach der Feiertagswoche. Die Concurrenzarbeiten zur Versetzung werden stets am Ende des jedesmaligen Semesters vorgenommen und nachher auch die halbjährlichen Censuren ausgetheilt werden.

Lehrmittel.

Die stets fleissig benutzte akademische Bibliothek stieg durch neue Anschaffungen auf etwa 1850 Bände, und erfuhr namentlich auch durch