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von Mitgliedern des akademischen Rathes, zu welcher derselbe zwei, vom hiesigen Vereine der selbstständigen Künstler gewählte Mitglieder zugezogen hat, leitet die Geschäfte derselben.

Akademische Prämien.

Eine Aufmunterung und Förderung der am meisten befähigten Schüler der Akademie, durch Prämien für die besten Arbeiten, bestehend in goldnen und silbernen Medaillen und Ehrenzeugnissen, findet alljährlich während der Kunstausstellung Statt, auf welcher die Arbeiten der akademischen Schüler der öffentlichen Beurtheilung dargeboten werden.

Reisestipendium.

Für diejenigen Zöglinge, welche Angehörige des Königreichs Sachsen sind und sich bereits durch eigne Productionen hinreichend befähigt gezeigt haben, besteht ein Reisestipendium von 400 Thlr. jährlich, auf 3 Jahre, was neuerdings den gesteigerten Bedürfnissen der Zeit gemäß, mit Allerhöchster Genehmigung in 600 Thlr. jährlicher Raten, auf 2 Jahr, verändert worden ist.

Reisestipendien wurden seit dem Jahre 1837 an folgende junge Künstler vergeben: Zum erstenmale:

an den Architect Glöckner aus Borna,
sodann,
an den Historienmaler Bary aus Dresden,
an den Bildhauer Knauer aus Leipzig,
an den Historienmaler Lichtenberger aus Dresden,
an den Architect Krüger aus Dresden,
an den Historienmaler Schurig aus Leipzig,
an den Kupferstecher Planer aus Leipzig,
an den Bildhauer Wittig aus Meißen, nach neuerer Bestimmung zum erstenmale auf 2 Jahre mit 600 Thlr. jährlich, und