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I.
Verzeichniß über den Hochfürstlich-Limburgischen Hof- auch Civil- und Militär- dann Jagd-Etat.[1]

 Hochfürstlicher Geheimerrath.[2]

Hofkanzler. S. T. Herr von Dressan, dermahlen ausser Activität.


  1. Der König von Frankreich gab einst dem Teutschen Grafen Philipp Ferdinand von Limburg Styrum in einem Schreiben, vielleicht aus Versehen, vielleicht auch aus einer politischen Ursache den Titel, mon Prince: sogleich wurde dieses Schreiben aller Orten und Enden producirt, und der Graf mußte nun ein Fürst seyn; sonst würde ihm ja der König diesen Titel nicht gegeben haben, wenn er nicht Fürst gewesen wäre. Ein sehr richtiger Schluß! Aber der Reichshofrath muß es bey Fürsten Titeln doch etwas genauer nehmen, wie das am Ende beygefügte Conclusum bezeugt. Indessen hatte das fürstliche Argument auch eine fürstliche Aufführung, einen Staats-Calender und einen Orden zur Folge, welche immer redende Monumente eines lächerlichen Stolzes bleiben werden.
  2. Viele von den Personen, welche hier benennet sind, ziehen jetzt als Vagabunden in der Welt herum.