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     ein Berg-Rath,

     ein Bau-Rath,

     ein Domänen-Assessor,

     ein Domänen-Secretär,

     ein Domänen-Registrator,

     fünf Domänen-Probatoren und Canzlisten,

     ein Domänen-Pedell.

F. Rechnungs-Controlle.

1. Rechnungskammer.

§. 7. Die Controlle über alle Einnehmer und angeordnete Verwaltungsbehörden für die öffentlichen Einkünfte, sowohl der zu unmittelbaren Staats-Einnahmen und Ausgaben aller und jeder Art und Gattung gehörigen, als auch der zu Staatszwecken mittelbar bestimmten Fonds, namentlich aller durch Gemeinde-, Kirchen- und milde Stiftungsrechnungen etc. laufenden Einnahmen und Ausgaben übertragen Wir der Rechnungskammer zu Wiesbaden.

Sie hat die regelmäßigen und außerordentlichen Cassenvisitationen anzuordnen, im Lauf des Jahres Uebersichtstabellen über den Cassenzustand und über die denselben berührende Verwaltungs-Verfügungen der Behörden zu erfordern, die Materialien zur Aufstellung des jährlichen Staats-Exigenz-Etats zu bearbeiten, die Controlle nach Maasgabe der von Uns und den Landständen ausgegangenen Verwilligungen zu führen, auch die Staats-Cassen-Rechnung und Unsere Hof-Cassen-Rechnungen, gleich allen übrigen öffentlichen Rechnungen, abzuhören und zu justificiren.

Zur Rechnungskammer gehören folgende Dienststellen:

     ein Rechnungskammer-Präsident,

     ein Rechnungskammer-Vicepräsident,

     ein Rechnungskammer-Director,

     vier Rechnungskammerräthe, als votirende Glieder des Collegiums,

     sechs Rechnungsrevisions-Räthe, als Referenten ohne entscheidendes Votum,

     sechs Rechnungsrevisoren,

     ein Rechnungsregistrator,

     ein Rechnungsbotenmeister,

     sechs Rechnungsprobatoren,

     zwei Rechnungs-Canzlisten,

     zwei Rechnungs-Pedellen.

2. Oberrechnungs-Commission.

Von der Rechnungskammer werden blos die laufende Geschäfte nach einem durch Unser Staats-Ministerium im Einzelnen näher annoch zweckmäßig zu bestimmenden Zeitabschnitt übernommen. Die Erledigung aller Geschäftsrückstände bei den verschiedenen Verwaltungsbehörden, in deren Wirkungskreis die Rechnungskammer eintritt, soll einer besondern Oberrechnungs-Commission in Dillenburg übertragen werden, wozu Wir das Dienstpersonal aus der Mitte von Uns hierzu besonders zu bestimmender und pensionirter oder quiescirender Staatsdiener ernennen, und denjenigen darunter, welche mit einem ihrer Anstellung entsprechender Quiescenzgehalt nicht versehen sind, angemessene Zulagen für die Dauer der Dienstführung und Gratificationen, minder nicht ihren Verhältnissen entsprechende Wiederanstellungen im Staatsdienst, nach Erledigung dieses besondern Auftrags, bewilligen werden.

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: Nassauische Verwaltungsorganisation. , Wiesbaden 1817, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verwaltung_Nassau_17.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)