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vorzüglichen Ruf, und Winrich suchte diesen Ruf nach Kräften zu vermehren. Er gestattete ihr die Erneuerung ihrer alten Handfeste von Ludolf König auf Bitte des Magistrats und der Bürgerschaft, und erklärte dabei, daß ihn rechtmäßige Ursachen dazu bewogen hätten. Er setzte die Stadt dabei auf Culmsches Recht und Culmsche Gerichtshaltung, und bestimmte ihre Rechte und Freiheiten und ihre Verhältnisse gegen den Orden. Einige Schriftsteller wollen ihn beschuldigen, daß er den Rechten Danzigs durch die Anlegung der Jungen Stadt habe Schaden zufügen wollen. Dieses ist aber, nach seinen andern Begünstigungen der Stadt, nicht wahrscheinlich. Ihre Rechte wurden vielmehr ganz genau bestimmt. Sie bekam das Dorf Zichanke und andere Grundstücke zum Eigenthume, und Plätze zur Erbauung eines Rathhauses, Marktes und einiger Kirchen. Die unversöhnliche Feindschaft der Danziger gegen diese Stadt ist aus ganz andern, aber bis jetzt noch unentwickelten Ursachen entstanden, wahrscheinlich aus Neid und Mißgunst der verschiedenen Städtebewohner gegeneinander und aus Privatabsichten