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außerordentliche Fälle, und daraus durfte keine Regel gemacht werden.

Die neuen Städte wurden gleich Anfangs mit Mauern, Gräben und hohen Thürmen gegen feindliche Anfälle gesichert. Jeder Bürger hatte bey einem Ueberfalle oder bey einer Belagerung seine besonders angewiesene Stelle, wo er mit den Waffen in der Hand, hauptsächlich mit der Armbrust, an der Schießscharte stehen, und den Feind empfangen oder ihm auflauern mußte. Jeder benannte eine solche mit seinem Namen; daher das Heinrichs-Loch, die Michelsscharte, der Hans-Platz u. s. w. Der jedesmalige Vogelskönig führte dann an, wenn kein Komtur oder kein Ritter zu diesem Geschäfte da war. Nach teutscher Art wurden die Bürger von dem Militärdienste außer der Stadt frei gegeben, und ihnen noch andere Begünstigungen ertheilt, die ihnen aber zum Theil von den nachherigen Ordensgebietigern wieder genommen wurden.

Doch zeigte es sich auch schon unter Kniprodens Regierung, daß die Brüder des Ordens selbst bürgerliche Nahrung zu treiben anfingen, und dadurch den Städten großen Abbruch thaten.