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zu bevölkern wurden die wohlhabendsten Bauern von dem Lande herein gerufen, und jeder Stadt besondere Privilegien ertheilt, die sie nur allein ausüben durften. Diese Privilegien waren aber nur auf eine bestimmte Zeit beschränkt, nach deren Verlauf sie wieder aufhören sollten. So hatte Mühlhansen gleich anfangs das Recht, alles Vieh, das durch ihr Gebiet in andere Städte zum Verkauf getrieben wurde, vorzukaufen. Ja die Verkäufer mußten es erst in der Stadt feil bieten, ehe es an Ausbürger verkauft werden durfte. Alle waren fünf Jahre nacheinander von allen Abgaben frey, und wurden erst darauf mit sehr gelinden Steuern belegt. Wenn die Bürger Geld brauchten, so schoß es ihnen der Hochmeister aus der Ordenskasse vor, und nahm dafür kleine Interessen, was auch alberne Religionsgebräuche und Pfaffen dazu sagen mochten, denn bey ihm war Sieg der Vernunft. Alle diese Städte waren dagegen verpflichtet, in ihren Mauern einen Speicher zu unterhalten, der auf alle Fälle mit Getreide für die Armen gefüllt seyn mußte, und wofür ihnen der Hochmeister eine geringe Taxe bezahlte. Diese Speisen wurden jährlich mehrmal von den Unterbedienten