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kan der kleine Finger öfter als einmahl hintereinander vorkommen, und wird also auch gebrauchet, ohne daß eben die Weite der Passagie mit ihm zu Ende gehet.

 §. 73.  Die Septimen und Octaven werden mit gegriffen. Wer lange Finger hat und kan die Septimen, wobey ein halber Ton ist, mit oder ohne Zwang nehmen, dem steht es frey. Ausser dem aber ist es gar wohl erlaubt, daß hier der Daumen so wohl als der kleine Finger ohne Bedencken auf die halben Töne gesetzt wird.

 §. 74.  Weil diese Octaven-Sprünge, besonders in der lincken Hand, allwo sie am öftersten vorzukommen pflegen, das Fortsetzen mit dem Daumen oder dem kleinen Finger nothwendig machen, so thun diejenigen, welche durch die Verdoppelung der Octaven im General-Basse noch nicht hinlänglich hierinnen geübt sind, wohl, wenn sie den ersten besten Baß ergreifen, und solchen einmahl mit dem blossen Daumen und das andere mahl mit dem kleinen Finger alleine durchspielen; dadurch kriegen sie ohnvermerckt eine Fertigkeit nicht allein in diesem nöthigen Fortsetzen, sondern auch das Grifbret auswendig zu finden.

 §. 75.  Die bey Fig. XLVII. befindlichen Exempel zeigen, daß man zuweilen theils wegen der vorhergehenden, theils folgenden Noten an statt des Daumens den zweyten Finger, und an statt des kleinen den vierten Finger in Octaven Sprüngen braucht. Der Daumen, wenn er auf einem halben Tone ist, kan nicht so übergeschlagen werden, wie wir bey Fig. XLVIII. sehen.

 §. 76.  Wir nehmen nunmehro die Anschläge dreyer Klänge zusammen vor; bey Fig. XLIX. finden wir die Finger-Setzung von dergleichen Anschlägen in dem Bezirck einer Quarte. Bey den Exempeln (a) und (b) erfordert die Folge eine eigene Applicatur.