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in verbundenen Gedancken von allerley Art mehr Nutzen zu stiften, und mehr Lust zu dem schweren Studio der Applicatur zu erregen geglaubt habe, als wenn ich durch Ueberhäuffung vieler, aus ihrem Zusammenhang gerissenen Exempel unerträglich und zu weitläuftig worden wäre.

 §. 25.  Die Abwechselung der Finger ist der hauptsächlichste Vorwurf der Applicatur. Wir können mit unsern fünf Fingern nur fünf Töne nach einander anschlagen; folglich mercke man vornehmlich zwey Mittel, wodurch wir bequem so viel Finger gleichsam kriegen als wir brauchen. Diese zwey Mittel bestehen in dem Untersetzen und Ueberschlagen.

 §. 26.  Da die Natur keinen von allen Fingern so geschickt gemacht hat, sich unter die übrigen andern so zu biegen, als den Daumen, so beschäftiget sich dessen Biegsamkeit sammt seiner vortheilhaften Kürtze gantz allein mit dem Untersetzen an den Oertern und zu der Zeit, wenn die Finger nicht hinreichen wollen.

 §. 27.  Das Ueberschlagen geschiehet von den andern Fingern und wird dadurch erleichtert, indem ein grösserer Finger über einen kleinern oder den Daumen geschlagen wird, wenn es gleichfals an Fingern fehlen will. Dieses Ueberschlagen muß durch die Uebung auf eine geschickte Art ohne Verschränckung geschehen.

 §. 28.  Das Untersetzen des Daumens nach dem kleinen Finger, das Ueberschagen des zweytens Fingers über den dritten, des dritten über den zweyten, des vierten über den kleinen, ingleichen des kleinen Fingers über den Daumen ist verwerflich.

 §. 29.  Den rechten Gebrauch dieser zwey Hülfs-Mittel werden wir aus der Ordnung der Ton-Leitern aufs deutlichste ersehen. Dieses ist der Haupt-Nutzen[WS 1] dieser Vorschrift. Bey gehenden Passagien durch die Ton-Leitern, welche sich nicht eben

so anfangen und endigen, wie sie hier abgebildet sind, verstehet

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Nutzeu