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Die Leiche vom ersten Rang kostet nach folgenden Rubriken 12 fl. 241/2 Kr.

  fl. Kr.
Die Predigt 1 30
Für das Geleit der sämtl. Geistlichkeit à 221/2 Kr. 2 371/2
Das Geleit der Schulcollegen à 20 Kr. 2
Dem Cantor 1
Dem Gymnas. für das Leichengedicht 1 30
Das große Geläute an der Joh. Kirche 1 15
Das Geläute in der Salv. Kirche 40
Dem Kirchner für die Leichbestellung 50
Dem Kirchner an der Salv. Kirche für die Bemühung
beym Läuten
20
Dem Organisten 30
Dem Spitalkirchner und Kreuztr. 12


Die vom 2ten Rang 5 fl. 29 Kr.

Die Predigt 1 30
† Begleitung von 4 Geistlichen 1 30
Dem Cantor 25
† Dem Kirchner 40
Dem Kreuzträger 04
Dem Spitalkirchner 05
† Das große Geläut 1 15

 Die mit † bezeichneten Artikel können auch vermindert werden, so daß das Ganze nicht mehr als 3 fl. 14 Kr. kostet. Dann begleiten nur 2 Geistliche. Der Kirchner bittet weniger Personen, und das Geläute geschieht nicht mit allen Glockene.

 Die Mittelzahl aus der Summe der Gestorbenen vom ersten Jahrzehend ist 1599/10, die vom andern 1761/10. Die von beyden 168. Folglich wenn nach Süßmilch in den Städten dieser Art der 33ste stirbt, die Volksmenge 5544; welche Summe der im vorigen Jahre geschehenen Volkszählung sehr nahe kommen soll.