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Diverse: Verordnungen

Schäden nie und um so weniger gebraucht werden, als durch den leidigen Gebrauch jener, und durch das blinde Zutrauen gegen Quacksalber, Schäfer-Abdecker und mehrerer dergleichen unerfahrener und unverständiger Leute nicht wenige Menschen jährlich getödtet, und sehr vielen auf lange Zeit, öfters auf das ganze menschliche Leben sieche und elende Körper zugezogen werden.

 Und da

III.)

 aus bewegenden Gründen und Ursachen für räthlich erachtet worden, zu möglichst vollkommener Erreichung der Absicht, die Kinder, in den Betten der Dienstbothen und deren Kammern, auch bey unartigen und lasterhaften eigenen Kindern gar nicht mit liegen, sondern, wo es nur einigermassen thunlich, alleine schlaffen zu lassen; so ist auch hierauf ein vorzüglich wachsames Aug zu haben. Sollten

IV.)

 Pflegeltern mit eigener Züchtigung, die jedoch niemalen übermäsig und dem Kinde auf irgend eine Art schädlich seyn darf, selbst nichts mehr richten; so sind sie dießfalls zur zeitlichen Anzeige anzuweisen, und geist- und weltliche Ämter haben sodann die Mittel zur Besserung zu ergreifen, und die den Vergehungen und Verbrechen angemessene, jedoch gleichfalls immer unschädliche und unnachtheilige Bestraffung vorzukehren.

 Weil nun aber auch

V.)

 den Pflegeltern gestattet ist, ihre Pfleganbefohlene nach ihren Lehr- und Lernstunden zu häuslichen und Landwirthschafftlichen, oder bürgerlichen Geschäfften und Arbeiten mit zu gebrauchen und anzugewöhnen; so haben jedoch gleichwohl Geistliche und Beamte sorgfältig darauf zu sehen, daß dieselbe durch zu starke Anstrengung bey dergleichen

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Diverse: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 379. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_3).pdf/4&oldid=- (Version vom 13.9.2022)