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wahre Glückseligkeit, als das Ziel ihres bürgerlichen Lebens, zum Zweck hat; so haben besonders auch die Erziehung und Verpflegung der Waisenkinder bey Bürgern und Landleuten, statt die in Waisenhäusern, die gute und wohlthätige Absicht, aus denenselben, durch frühzeitige und gemeinnützige Kenntnisse, dann practische Anweisung zur Landwirthschafft, desgleichen zu bürgerlichen und häuslichen Geschäfften, dem Staate dereinstige gesundere und arbeitsamere Mitglieder, als sie dieß bey der Erziehung und Verpflegung in Waisenhäusern nicht werden können, zu bilden und zu geben.[1]

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 Da aber kein Regent das Ziel seiner landesväterlichen Bemühungen, dann seiner besten Absichten und wärmsten Wünsche für das Wohl seiner Unterthanen vollkommen erreichen kann, wenn die Diener des Landes nicht zugleich auch mit Redlichkeit und Rechtschaffenheit, dann mit unermüdenden patriotischen Eifer zum allgemeinen Landeswohl, nach Vermögen und Kräften, besonders in Ansehung der jedesmaligen Ausführung, mit wirken und arbeiten; so werden zu dem Ende, in Gemäsheit Ihro Hochfürstl. Durchlaucht landesväterlicher Gesinnungen und gnädigsten Befehls, Geistliche und Beamte, welche zur Vollkommenheit


  1. Wenn Waisenhäuser auch keine Mördergruben des Menschengeschlechts sind, wofür einige neuere Politiker sie haben halten wollen, so ist doch ausser den eben genannten Vorzügen der Privaterziehung der Vortheil nicht zu verkennen, welchen die Staatscasse von der Erziehung der Waisenkinder in Familien hat, und wodurch die Aufhebung der Waisenhäuser immer mehr Beyfall sich erwirbt. Bey uns haben Privatleute für 31 fl. Fränkisch jährliches Erziehungsgeld mit Freuden Waisenkinder zu erziehen übernommen. Welches Waisenhaus kann um diesen Preis den Kindern Unterhalt und Erziehung geben? d. E.
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Diverse: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 377. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_3).pdf/2&oldid=- (Version vom 13.9.2022)