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Diverse: Verordnungen

 Gleichwie nun aber die obenangeführte, das mit der bishero sogenannten Franzosen-Krankheit behaftet seyn sollende Rind-Vieh zum Gegenstand habende medicinisch-physicalische Gutachten darinnen mit einander übereinkommen, daß, wenn bey einem frisch aufgehauenen Stück Rind-Vieh sich kleinere oder größere theils Erbsen- theils Bohnen-ähnliche, theils wie Trauben an einander hängende Geschwülste vorfinden, welche sich mit samt dem Rippenfell ablösen lassen, theils sich auch an der äuseren Fläche der Lunge an dem Zwergfell ansetzen, wobey jedoch das Fleisch eines solchen Stücks Vieh von vollkommener Farbe und Festigkeit mit dem schönsten Fett durchwachsen seye, solche Zufälle allezeit und hauptsächlich bey solchen Ochsen oder Kühen bemerkt worden, welche zur Mastung eingestellet, oder auf einer Fettweide gewesen, weil

 1) dergleichen Vieh natürlich einen Überfluß an Nahrung genieße und wenig Bewegung habe,

 2) das Blut dadurch mit zuviel fetten Theilen beladen werde, welche sich in den Zweigen der lymphatischen Gefäße absezten, und vorgedachte kleine oder größere Geschwülste verursachen, wie denn auch bisweilen der dünnere Theil der Lymphe oder wäßrichten Feuchtigkeit einige Wasserblaßen bewürke, welche sich an obige Geschwülste anhängten, dergleichen Vieh aber

 3) mit diesen Zufällen bis zum Schlachten munter und gesund bleibe, mit Begierde fresse,

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Diverse: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 592. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_5).pdf/6&oldid=- (Version vom 20.8.2021)