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Diverse: Verordnungen

b) Brandenburg-Onolzbachische Vormundschafts-Gesetze.

Unter dem 19. April dieses Jahrs ist auf 28 S. in Fol. eine neue Brandenburg-Onolzbachische Vormundschafts-Ordnung im Druck erschienen, in welcher nicht nur der Sinn aller bisher über diesen Gegenstand ergangenen Ausschreiben, sondern auch manche neue Zusätze enthalten sind, um der Entschuldigung vorzubeugen, daß nicht alle Ämter diese Ausschreiben und herrschaftlichen Verordnungen besitzen und kennen. Es werden darin folgende Gegenstände in systematischer Ordnung abgehandelt. I. Wem werden Vormünder oder Curatores bestimmt? II. Wer constituirt solche? III. Wie werden sie constituirt? IV. Wie es mit der natürlichen Eltern Vormundschaft, dann dem Praecipuo der Kinder zu halten? V. Allgemeine Obliegenheiten eines Vormundes. VI. Dessen besondere Obliegenheiten 1) circa personas Curandorum a) impuberis b) minorennis c) morbosi d) prodigi e) absentis. 2) circa bona curandorum a) mobilia, b) immobilia c) pecuniam paratam. VII. Von der Function des tutoris honorarii. VIII. Obliegenheiten der Pflegbefohlnen. IX. Obliegenheiten der Aemter. X. Wie lange die Vormundschaften dauren? XI. Was bey Ablegung der Vormundschaft zu beobachten, 1) auf Seiten des Curators, 2) auf Seiten des Curanden, 3) auf Seiten der Ämter. XII. Von den wechselseitigen Ansprüchen des Curators und des Curanden gegen einander. XIII. Von der Belohnung der Vormünder

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Diverse: Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 320. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_3).pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)