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25.

Will ein Bauer eine Fichte stehlen, so leidet das der Nachtjäger nicht; derselbe bewirkt nämlich, dass die umgehauene Fichte so schwer wird, dass sie kein Mensch fortschaffen kann.

Sylow.     
26.

In Ströbitz hat ein Mann öfter des Nachts Holz gestohlen. Zwar hatte man ihn gewarnt, er solle sich von dem Nachtjäger nicht bei dem Stehlen betreffen lassen, allein er verachtete die Warnung. Nun geschah es einmal, dass er des Nachts um zwölf Uhr wieder in der Haide sich befand, um zu stehlen. Da erhob sich ein grosses Getöse, Peitschenknall und Hundegebell liess sich hören und drohende Stimmen wurden laut. Was weiter geschehen ist, weiss man nicht. Am andern Morgen aber fand man den Mann an Händen und Füssen gelähmt in der Haide, kurze Zeit darauf ist er gestorben.

Ströbitz.     
27.

Einst ging ein Bauer mit seinem Sohne aus, um Heu zu stehlen. Schon hatte er mehrere Häufchen zusammengetragen, als plötzlich hinter einem Haufen, welchen er gleichfalls forttragen wollte, sich ein Hund erhob, der sich streckte und dehnte und immer grösser und grösser wurde. Da lief der Bauer eilends davon, denn es war klar, dass der gespenstige Hund dem Nachtjäger gehörte.

Branitz.     
28.

Wenn man von den Nachtjägern spricht, so bekommt man einen Schreck, man wird lahm oder blind, oder es befällt Einen sonst ein Gebrechen.

Ströbitz.     
29.

Ein Bauer kehrte von seiner Feldarbeit heim und trat, um sich auszuruhen, in einen alten, hohlen Weidenbaum. Da kam plötzlich der Nachtjäger daher, ritt auf den Baum los und stürzte die Weide um, so dass der Bauer dabei seinen Tod fand.

Kiekebusch.