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 Dann soll die Bürgerschaft zu Wertheim bey Vermeidung schärffesten Einsehens und unausbleiblicher Zuchthauß- auch anderer schwerer Leibes-Strafe, den Stadt-Amtmann Städel, als ihrer vorgesetzten Obrigkeit schuldige Achtung und Gehorsam beweisen, ihn bey Ausübung seines obrigkeitlichen Amts aus keinerley Weise stöhren, sich aller eigenmächtigen Zunft-Gebott und Zusammenkünften enthalten, sondern vielmehr die Erörterung ihrer gegen denselben etwa habenden Beschwerden, im Wege Rechtens ruhig abwarten.

 Letztlichen soll die beklagte gemeinschaftliche Regierungs-Kanzley, gegenwärtiges Dekret der Burgerschaft bekannt machen, und solches loco Patentium an den gewöhnlichen Orten affigiren lassen.

 Daran geschiehet Unsere ernstliche Meynung.

 In Urkund dessen haben Wir gegenwärtigen mit Unserm Kayserlichen Insiegel bekräftigten Schein ausfertigen und mittheilen lassen.

 Geben in Unserer und des heiligen Reichs Stadt Wetzlar den achtzehnten Tag Monats Januarii nach Christi Unsers lieben Herrn Geburt, im Siebenzehenhundert Ein und neunzigsten Jahre, Unserer Reiche: des Römischen im Ersten etc. etc.

Ad Mandatum Domini Electi
 Imperatoris proprium.

(L. S.) Hermann Theodor Moritz Hoscher,
Kayserl. Kammergerichts 
Kanzley-Verwalter mppria. 


Georg Mathias von Sachs, 
Kayserl. Kammergerichts 
Protonotarius mppria.