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ein Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe hergestellt werden. Zu dem Ende wurde unter Anderm das unter Bayern aufgehobene Thorsperrgeld wieder eingeführt; der Amtspflege und den beiden öffentlichen Stiftungen Ausgaben zugeschoben, welche bisher von der Stadtpflege bestritten worden waren; außerdem mußte die Kirchen- und Schulstiftung 150,000 fl. und die Hospitatstiftung 60,000 fl. städtischer Schulden übernehmen; durch diesen veränderten Haushalt sollte die Unzulänglichkeit der Stadtkasse zu Bestreitung ihrer Ausgaben auf jährliche 9000 fl. vermindert, und diese Summe als Stadtsteuer von den Bürgern jährlich erhoben werden.

Hiezu kamen damals noch weitere Umlagen zu Abzahlung einer Summe von etwa 150,000 fl. welche die Stadt hiesigen Wirthen für französische Quartiere schuldig geworden, welche Schuld zudem viele Jahre lang gar nicht verzinset worden war, nun aber in wenigen Jahren mit Hauptgut und Zinsen heimbezahlt werden sollte: zu Bestreitung aller dieser Verbindlichkeiten wurden jährlich über 20 Steuersimpla auf die Bürger umgelegt; ferner gesellte sich hiezu die Gränzsperre gegen das auf dem jenseitigen Donau-Ufer gelegene Bayern, wohin seither der meiste Verkehr der hiesigen Gewerbetreibenden gegangen war; endlich das Wegziehen der bayerischen Landesstellen, wofür Württemberg keinen Ersatz bot, weil damals Kreisbehörden daselbst gar nicht bestunden, sondern die ganze höhere Beamtenwelt in der Residenz in Centralstellen vereinigt war. Der Erfolg hievon war die größte Stockung des hiesigen Verkehrs in Handel und Gewerben, zunehmende allgemeine Verarmung, zahlreiche Gantungen – in der Reichsstadt und unter Bayern fast unbekannt – ein Herabsinken der Häuser und Güter auf die Hälfte und ein Drittel ihres frühem Werths.


§. 3.

Schon Seine Majestät der verewigte König Friedrich hatte diesen unerträglichen Zustand auf irgend eine Weise erleichtern zu wollen zugesichert; als aber vollends unter der unmittelbaren belebenden Einwirkung Sr. Majestät unsers Königs Wilhelm, des treuesten Freundes seines Volks, der Verfassungs-Vertrag und mit ihm das Edict über die Gemeinde-Verfassung zu stande gekommen waren, stellten die hiesigen – durch jugendliche Kräfte verstärkten Gemeindebehörden

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Christoph Leonhard Wolbach: Ulmische Zustände. Ernst Nübling, Ulm 1846, Seite 08. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ulmische_Zust%C3%A4nde_08.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)