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später, nämlich zu St. George 1824 frei. Am Georgen-Tage 1825 wird die eine Hälfte aller Gebietsknechte und Hofsleute, und zu George 1826 die andere Hälfte derselben frei, und dann giebt es keine Leibeigene mehr in diesem Lande.

Wem haben die Letten und Ehsten die Freiheit zu verdanken, wer giebt sie ihnen?

Diese Frage ist leicht beantwortet. Sind die leibeigenen Letten und Ehsten nicht Eigenthum ihrer Herren? Dieses Eigenthum wird verschenkt, kann aber natürlich nur von denjenigen verschenkt werden, denen es gehört, nämlich den Gutsherren. Dieses Eigenthum, welches größtentheils vom Herrn theuer erkauft ist, und oft sein ganzes Vermögen kostet, dieses ist es, welches er hingiebt: also haben die Ehsten und Letten ihre Freiheit ihren bisherigen Erbherren zu danken.

Aus Menschenliebe und christlicher

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)