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Erkundigung erfahren; ob es in der Fremde, umgeben von fremden Menschen, die noch keine Liebe, keine Sorgfalt für ihn haben können, denn wirklich besser sei, als in der Heimath, wo ihn vielleicht Manches drückt, wo er aber alles kennt, wo Menschen sind, die ihn haben aufwachsen und groß werden sehen, Menschen die ihm verwandt sind, die ihn kennen und lieben, die ihm geholfen haben, und denen er geholfen hat.

Um allen hiesigen Bauern und Dienern die Zeit zu geben, sich mit allem bekannt zu machen, was ihnen dann, wenn sie frei seyn werden, zu wissen nützlich oder notwendig seyn wird, und damit soviel möglich sie durch Beispiele Anderer die Freiheit kennen und gehörig benutzen lernen, das heißt: damit sie durch Erfahrung Anderer klug werden, dazu hat Seine Kaiserliche Majestät befohlen, daß erst zu St. George 1823 die ersten Ehsten und Letten frei werden sollen. Diese sind nämlich die eine Hälfte aller Wirthe mit Weib und Kindern. Die andere Hälfte derselben wird ein Jahr

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)