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Fellin war eine Estenburg (in der Provinz Sakkala) bis 1211, im Besitze der deutschen Schwertritter bis 1212, darauf in d. Händen der Sakkalaner bis 1217, welche dann abermals den deutschen Schwertrittern unterlagen und das Christentum annahmen. Am 29. Jan. 1223 bereiteten sie den Rittern in der Schlosskirche zu F. ein furchtbares Blutbad und sagten sich vom Christentume los, doch mussten sie sich schon in demselben Jahre dem livl. Ordensmeister Volquin unterwerfen und von Neuem die Taufe annehmen. Die Stadt schloss sich 1280 dem Hansabunde an, wurde 1481 von einem russ. Heere zerstört und im nämlichen Jahre wieder aufgebaut; 1502 abermals verwüstet und erst nach 8 Jahren wieder aufgebaut. F. war darnach wiederholt im russischen, schwedischen und polnischen Besitze und gehört seit 1710 zu Russland.

In den sogen. „Bergen“, im südlichen Teile d. Stadt, befinden sich die sehensw. Ruinen der alten Fellinschen Ordensburg. Dittmarmuseum, Landesgymnasium.

Hôtels: Hôtel „Klinke“ (Pf.-St.); Hôtel „Sprohge" (am Markte), welches allen Radf., die einer Verbindung angehören, Preisermässigung gewährt.

Reparatur-Werkstätten: Mechaniker Grünwaldt; Goldschmied B. Hesse (am Markte).

Radf.-Club: Felliner Radfahrer-Verein, gegr. 1891. Clubabende im Locale des F. Handwerker-Vereins jeden Montag u. Mittwoch 9 Uhr (sowol im Sommer, als auch im Winter). Eine Rennbahn besitzt der Verein nicht; der Spielplatz des früheren Landesgymnasiums dient zu Fahrübungen.

Eisenbahn-Verbindung über Moiseküll mit Walk und Pernau (Schmalspurbahn).

Ein Ortsstatut für den Fahrradverkehr existiert.

Mitglieder des Felliner Radfahrer-Vereins haben bordeauxfarbene Nummerschilder mit weissen Ziffern, alle Anderen weisse Schilder mit schwarzen Ziffern.

Auswärtigen ist es gestattet mit ihrer Heimatsnummer zu fahren u. haben dieselben folgendes aus dem Ortsstatute zu beachten:

Mit Beginn der Dämmerung ist mit einer brennenden Laterne zu fahren. – Das Radfahren ist unbedingt verboten auf sämmtlichen Trottoirs. Die Alleen längs der Stadt und zum Kirchhofe hin dürfen nur zur Durchfahrt benutzt werden (Hin- u. Herfahren verboten!) – Bei Begegnungen, sowie beim Überholen rechts halten, langsam vorbei fahren und rechtzeitig das Glockensignal geben. — Rasches, Figuren- und Freihandfahren innerhalb der Stadt verboten. Bei Prozessionen, Beerdigungen u. bei Gelegenheit grösserer Auffahrten oder Ansammlungen des Publikums ist das Radfahren untersagt. – Überall da, wo das Radfahren verboten, ist es gestattet das Velociped zu führen.