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Dampfer-Verkehr mit Riga; s. Dampfer-Linien.

Eisenbahn-Verbindung mit Walk u. über Moiseküll nach Fellin (Schmalspurbahn).

Ein Ortsstatut für Radfahrer existiert.

Auswärtige dürfen mit ihrer Heimatsnummer fahren und haben folgendes zu beachten:

Die Radfahrer haben bei Begegnungen mit Equipagen, Fussgängern oder mit einander stets die rechte Seite zu halten, rechtzeitig die Signalglocke ertönen zu lassen und während des Passierens langsam zu fahren. Bei Begegnung mit Kindern oder Damen muss der Radfahrer, falls er die Entfernung derselben nicht abwartet, vom Rade steigen und dasselbe an der Hand vorüberführen.

Schnelles, Figuren- u. Freihandfahren ist innerhalb der Stadt und der Vorstädte nur auf den ungepflasterten und unbepflanzten, grossen Plätzen gestattet.

Während des ganzen Jahres, mit alleiniger Ausnahme der Sommermonate (Mitte Mai bis Mitte Juli), sind die Radfahrer verpflichtet von Sonnenuntergang an bis Sonnenaufgang mit einer brennenden Laterne zu fahren.

Vollständig verboten ist das Radfahren:

a) auf sämtlichen Trottoirs;
b) in der Ritterstrasse;
c) im sog. Kinderpark;
d) in der bei der St. Nikolai-Kirche befindlichen, kleinen Gartenanlage;
e) auf dem von der Ecke des Parks an der Alexanderstrasse bis zur Finken-Gasse durch den alten Park führenden Wege;
f) längs der äusseren, an der Karristr. belegenen Park-Allee;
g) auf der grossen u. kleinen Flossbrücke über den Pernowa Fluss resp. den Saukschen Bach,

In allen, auf beiden Seiten mit Alleen versehenen Strassen darf seitens der Radfahrer nur die linke Seite, gerechnet von der Stadt aus, zum Fahren benutzt werden, mit alleiniger Ausnahme der rechts an der Karristrasse belegenen Allee.

Bei Prozessionen, Beerdigungen, Musikaufführungen u. s.  w. ist das Fahren, auf Verlangen der Polizei, sofort zu unterlassen.

An Stellen, wo das Radfahren im Allgemeinen verboten ist, jedoch mit Ausnahme sämtlicher Trottoirs, ist es gestattet, das Rad an der Hand zu führen.



Reval. Gouvernementsstadt Estlands, Hafen- und Handelsstadt, malerisch an einer tiefen Bucht des Finnischen Meerbusens und der Balt. Eisenbahn gelegen, hat enge, un­d regelmässige Strassen, alte Giebelhäuser, Stadtmauern und Mauertürme und zählt ca. 65,000 Ew.

Die Stadt besteht aus der hügeligen Unterstadt und dem auf einer felsigen Anhöhe liegenden Dome. Seit 1710 in russ. Besitze, hat Reval 1857 aufgehört Festung zu sein. Drei der höchstgelegenen Bastionen mit weiter Fernsicht sind in reizende Anlagen verwandelt. — Von den 7 luth. Kirchen verdient die im 13. Jahrhundert erbaute St. Olai-Kirche mit einem 446' hohen Turme erwähnt zu werden. In