Seite:Topographia Circuli Burgundici (Merian) 476.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ein Lehen deß H. Röm. Reichs. seye. Es haben zwar theils Schweitzerische Ort diese Graffschafft / im Jahr 1597. zu beschützen auff sich genommen / ist aber doch endlich nichts darauß worden; sondern es haben die sämptliche Schweitzer / bey der Erb-Vereinigung mit dem Hauß Oesterreich zu verbleiben / sich erklärt / wie beym Michael Stetler / im 2. Theil der Schweitzer Chronic / libr. 9. fol. 387. et fol. 391. zu lesen. Und solcher Erb-Vereinigung hat auch dieses Lande / bey den nechsten Kriegen / als Hertzog Bernhard von Sachsen Weymar / und etliche Frantzösische Generaln / dieses Land überzogen / und sich unterschiedlicher Plätz darinn bemächtiget / wol genossen / in dem durch unterhandlung der Schweitzer / die Burgunder folgends die Neutralität erhalten haben: welche am ersten An. 1522. in dem Krieg / den Käyser Carl der Fünffte mit dem König in Franckreich geführt / auch auf der Schweitzer Begehren / für beede Burgund auffkommen ist; wie Gollusius lib. 11. c. 43. berichtet. Und wann auch schon sie / die Schweitzer / in ein engere / und absonderliche Bündnuß mit diesem Lande getretten weren / so benehme doch solches dem Reich an seiner Gerechtigkeit / der Lehenschafft halber / nichts. Und behält es daher den Nahmen Käysers Burgund beständig: gleich wie auch der Sequaner Landschafft heutigs tags einig und allein; welcher von Sequana, oder der Seine herkommen seyn solle / wie etliche meynen / dessen Flusses Ursprung auff dem Berg Jura ist. Es schreibet der Italianische Graff Qualdus part. 1. histor. l. 14. p. 380. daß der Hertzog von Longueville den starcken Paß della Doux, in der Graffschafft Burgund Anno 1637. mit Gewalt erobert habe / so sonder zweiffel ein Paß an dem Wasser Dub seyn wird. Von der Neutralität zwischen dem Hertzogthum und der Grafschafft Burgund / und wie die verwichene Jahr die Frantzosen in besagter Graffschafft gehauset / schreibet Alexander von Ros, in seinem zu Neapoli getrucktem Buch / Catalogna Disingannata intitulirt, daß die Schweitzer gemelte Neutralität / so zun Zeiten Käysers Caroli V. gemacht / hernach unter König Heinrichen dem Vierten auff neun und zwantzig Jahr erneuert / und unter König Ludwigen dem Dreyzehenden wieder auff neun und zwantzig Jahr erstreckt worden / procurirt hetten. Dessen aber ungeachtet / hette Anno 1633. der Hertzog von Rohan die Statt Zun-ville zerstöret / der Freyherr von Cialanza viel Oerther verderbet: der Marggraff von Sordi, der Obriste Gassion, der Marschall von Bellefort, und der Marggraff von Bourbon, ohne begehrte Erlaubnuß / ihre Völcker in dieser Graffschafft Burgund einquartiret: der Mareschall della Forza sey mit 10000. Kriegsleuten / mitten durch das Land / eygenen Willens / gezogen / habe Schatzung aufferleget / die Leuth gefangen / und die Burgunder / als Feinde / tractiret: zween Monat vor Belagerung der Statt Dole, hette der Hertzog von Weymar / auff einer / und gedachter Mareschall della Forza, auff der andern Seiten / ohn einigen Vorwand / mehr als 200. Dörffer zu boden gerichtet / allein zu dem End / daß wann ein Succurs auß Teutschland kommen solte / derselbe hierdurch seinen Weg nicht nehmen könte. Und so viel berichtet dieser Catalonier / Dechant der Kirchen zu Tortosa, und Päbstlicher Proto-notarius. Wie ich anderstwo gefunden / so hat Burgund / sampt Geldern / Utrecht / etc. umbs Jahr 1576. zum Cammergericht zu Speyr / nach dem erhöheten Anschlag / jährlich geben ein tausent Gülden: vorhin nur 600. den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet. Der Stände im Lande seyn drey / welche bey den Landtägen zu erscheinen pflegen / nemlich der Adel / (unter welchem der fürnehmste der Printz von Oranien / Herr zu Noseret / und Arley / der im Nahmen deß Grafen zu Burgund / als Lands-Fürsten / die Stände zu beruffen hat; wiewol die Zeit hero gedachter Printz / weil er wider den König in Spanien / als der Vereinigten Niederländer General / gekrieget / in diesem Lande nichts zu thun / oder besagter seiner darinn gelegenen Gütter / Nozeret / Arley / und anderer; aber wohl deß

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_476.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)