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in Böheim Bruder / Wenceslaus, auß Zulassung und Willen Käysers Caroli deß Vierdten / einen Hertzog geschrieben habe. Sihe / was oben im Eingang dieses Theils von den Regenten dieses Landes gesagt worden ist.


Manderscheid / ein ansehenliches und sehr vestes Castell in der Eyffel / ein Stamm-Hauß der Graffen von Manderscheid / wiewol sie nicht alle Theil daran / und der zugehörigen Graffschafft / sondern sich weit außgebreitet haben; Daher zum Vnterscheid der Herrschafften / so sie besitzen / man sie nennet die Graffen von Manderscheid / Scheiden; Andere / von Manderscheid / Geyerstein; Theils von Manderscheid / Keyll / etc. Was aber dieses obgedachte Schloß / davon sich alle Graffen schreiben / anbelangt / so ist es / sampt seiner zugehörigen Graffschafft / ein Lehen deß Hertzogthumbs Luxemburg / von deme auch die Besitzer desselben Schlosses solches empfahen / und deßwegen dem Hertzoge zu Luxemburg huldigen. Sihe / was G. Braun im 5. Theil seines Stättbuchs von dem obern / und untern Manderscheid schreiben thut.


Marche, Marchia, Martia, Es nennen dieses Luxemburgische im Ardenner Wald gelegnes Stättlein / theils Marche, theils Mars, theils Marses / wegen der Pfützen / so es herumb hat / oder aber vom Flüßlein Marsette, so da vorüber rinnet: Item Marce en Famine, Marche en Fammines. Joh. Bertelius vermeynet / daß dieser Ort March / oder Marchia zu nennen: dieweil er das Hertzogthumb / Luxemburg / von dem Lüttichischen Gebiet / und der Graffschafft Namur / als ein Gräntz-Ort / unterscheidet; der auch die Vrsach anzeiget / warumb dieses Stättlein / Schertzweise / Florence la belle, das schöne Florentz genannt werde. Das Land herumb ist an Graßwachs / und fruchtbaren Bäumen / schön / und seyn die Gebäw im Stättlein meistentheils hoch auffgeführet / und mit Ziegeln bedeckt. Auff den Mauren stehen viel Thürne in guter Ordnung / und einer nicht weit von dem andern. Es wird ein grosser Handel allhie getrieben / und das Stättlein durch einen Majeur, und Schöpffen / regieret. Hat ein Carmeliten Kloster allda / und ist die Pfarrkirch zu S. Remaclo, sehr prächtig gebawet / und reich / dessen Heiligen Fest / so den 3. Septembris einfällt / die Burger etliche Tag lang feyerlich begehen. Es ist von hinne Remaclus à Marchia, gewester Abbt des obbeschriebenen sehr berühmten Klosters zu S. Hubert im Ardenner Wald / der Anno 1565. gestorben bürtig gewesen. Anno 1577. ward allhie zwischen dem newen Königlichen Statthalter / Johanne Austriaco, und den Niederländischen Ständen / die Neue Friedens-Formul / so man Edictum perpetuum genant / auffgerichtet.


Martelenge / ein Dorff / auff der Strassen von Bastoigne nach Arlun / auff halbem Weg / namblich von jedem Ort 3. Meilen / und an der Saur / oder Sura, so zu Wasserbillich in die Mosel kommet / in einem Thal gelegen.


Marveil, Marville, Marvilla, ein Stättlein an dem Wasser Othain, und den Barbarischen Gräntzen / so den Nahmen vom Mars / gleichsam Martia Villa, haben solle. Ist ein mit Mauren und Gräben beschlossener Ort / darzu ein stattliche Herrschafft gehörig / so / vor der Zeit / eigne Herren gehabt / biß sich Walramus Graff von Falckenberg / an eine von Luxemburg / Nahmens Elisabeth / verheurathet / und durch solche Ehe folgends diese Herrschafft dem Hauß Luxemburg einverleibet worden ist. Es hat gleichwol Anno 1260. Graff Heinrich von Luxemburg / seiner Schwester Mann / Graff Heinrichen zu Barr / zum MitRegenten der Herrschafften Marville / und Arancy, genommen / und ihme vom Einkommen den halben Theil gelassen / gleichwol der Graffschafft Lützelburg die hohe Obrigkeit darüber vorbehalten / von welcher der zu Barr seinen Theil zu Lehen trägt. Daher das Stättlein noch von zweyen Herren / wie auch die

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Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_463.jpg&oldid=- (Version vom 7.3.2024)