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Ausserhalb der Statt gibt es sehr lustige Spatziergäng / Vorstätte / Wälder und dergleichen. Sihe Georg Braun part. 1. et 3. Theatri Urbium, Ens in delic. apodem. pag. 91. seq. Gölnitz. in Itinerario Belgico-Gallico p. 137. seqq. Es ist allhie deß Landes Hennegöw Hoff- und Land-Gericht / so in allen Sachen / ausser der Statt Valensin / Urtheil fället / von welchem man nicht appelliren darff; und gehet es damit nach den Lands-Gewonheiten / und Rechten / schleunig daher; wie davon beym Quicciardino, in Beschreibung deß Landes Hennegöw / und dieser Statt zu lesen. Anno 1572. hat Graff Ludwig von Nassau diese Statt / so man vorhin für unüberwindlich gehalten / durch einen Kriegs-List / einbekommen / aber noch in selbigem Jahr / den 8. Septembr. wieder verlohren / als zuvor der Herr von Sanlis / mit der Frantzösischen Hülff / von den Spanischen erlegt worden / auch obgedachter Graff Ludwig von Nassau / (so an Volck zu schwach war / und die Proviant mangelte /) freyen Paß / auß Bergen zu ziehen / bekommen hatte. Sihe Thuanum lib. 51. Meteran. lib. 4. Meursium lib. 3. Rer. Belgicarum, und Famianum Stradam de Bello Belgico dec. 1. lib. 7.


Bethune / Bethunia, Ein schöne Statt in der Graffschafft Artois / auff einem Felsen erbawet / gelegen / und noch der Zeit dem König in Spanien gehörig. Der Nahme soll so viel / als einen umbgezäunten Ort / heissen. Hat ein sehr altes / und vestes Schloß. In der Stiffts-Kirchen zu S. Bartholomaeo ruhet S. Jorius, der Bischoff / so allda Anno 1030. gestorben. Es machet aber diese Statt insonderheit die lobwürdige / und dem gemeinen Wesen nützliche Gesellschafft / die Todten / auch die / so an der Pestilentz gestorben / außzutragen / berühmbt / weilen dergleichen vielleicht in gantz Europa nicht zu finden / so beedes wegen der Christlichen Lieb / und auch / nach dem Anfanger derselben / nemblich dem H. Eligio, Bischoffen zu Tornick / la charitè de S. Eloy à Bethune, oder Charitas Eligiana Bethuniensis genannt wird. Es werden jährlich zur Verwaltung derselben / ein und zwantzig Männer / auß den ehrlichsten Burgern / erwehlet / welche durch gemeine Chur / einen Obmann / sampt 4. zugegebnen / so sie die Eltere heissen / erkiessen / so den andern vorgehen / und durch ihr Ansehen / dieselben zu innerst in die Sterbhäuser / ihnen nachzufolgen / und die Verstorbene / an welcher Kranckheit sie auch diß Leben beschlossen haben mögen / herauß / und zu ihrer Begräbnuß zu tragen / zwingen / so fern solche abgeleibte bey der Gesellschafft eingeschrieben seyn. Und hat man in der Erfahrung / daß mehr als von 400. Jahren hero / solche Todtenträger / von denen angesteckten Cörpern / nie kranck worden seyen. Sihe Georg. Braun im 4. seines Stättbuchs / und Aubertum Miraeum, in Fastis Belgicis, pag. 709. seqq. da er den Andream Hojum, der Historien Professorem zu Douay, in Beschreibung dieser Statt anziehet. Anno 1645. eroberten die Frantzosen diese damaln mit Volck / und Notdurft nicht zum besten versehene Statt im Accord / in 16. Stunden / nach dem sie 132. Schüß auß groben Stücken darauff gethan. Dieser folgten Liliers, S. Vainant, und das Fort Montoubeck.


Bie / an der Schelde / ein Meil von Antoing / im Hennegöw gelegen / allda wundersames Schloß / so zu deß Guicciardini Zeiten / der Julentae Werchinae, deß Fürstens von Espinoy Mutter / gehört hat. Ein Meil wegs davon ligt Briffolium, ein kleines Dorff / so aber ein grosses / damals dem Johann von Merode / Herrn zu Moriaume zuständigen Schloß gehabt hat. Vide de Merodiis Ubio-Romanis Aegid. Gelenium in descript. Colon. p. 174.


Bins / Binche, Binchium, Eine Statt im Hennegöw / 3. Meilen von der Statt Bergen gelegen / so wegen der heiligen Cörper / so allda ruhen / bey den Catholischen sonderlich berühmbt ist. Dann allda in der StifftsKirchen / oder Collegio Canonicorum, acht heilige Personen /

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Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_411.jpg&oldid=- (Version vom 18.2.2024)