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den Antorffern / und Mechlinern / mittheilet. Hat 9. Burg-Vogteyen oder Castellaneyen. Der Stände seyn drey / als der Praelaten / darunter 2. Bischöffe / der zu Atrecht / und S. Omer. 2. Pröbst. 20. Aebbt. 10. Collegia Canonicorum, auß welchen das zu S. Paul eines ist. 2. Deß Adels / so groß / und darunter der Hertzog von Espinoy, der Marggraff von Renty / der Graff von S. Paul / Graff von Bucquoy, der von Falckenberg / und andere Graffen mehr seyn. 3. Die Stätte / auß denen die vornehmste seyn / Arras / oder Atrecht / S. Omer / Bethune / Hera oder Aria / Beaupame, oder Bapalma, Heßdin / Bassee / Lens / und drey Stättlein / so Privat-Herrn gehörig / als S. Paul / Perne und Lillers. Der Flecken so Statt-Recht haben / und auch zu den Conventen der Stände erfordert werden / seyn acht und zwantzig / als: Arques, Aubigny, Avesnes, Aussi, Beaurains, Blangy en Turnois, Busquoy, Carvin, Caumont, Choques, Dourier, Fauquenberghe, Fressin, Fleurbay, Frevene, Frages, Gorgue, Hennin, Lietard, Heuchin, Housdain, Labroie, Libourg, Oisy, Pas, Richenburg, Tornehem, Ventie, und Vitry. So sollen auch im Lande mehr als 800. Dörffen seyn. Die Sprach im Lande ist grob Frantzösisch. Wer deß Ferreoli Locri descriptionem Artesiae haben kan / die mir gemangelt / der wird / sonders zweiffels / seinem Begehren darauß gnug thun können.


II Hennegöu / Hannonia, von den Inwohnern / und den Frantzosen Hainault genant / ist auch eine auß den so genanten 17. Niederländischen Provintzen / und dem König in Spanien gehörig. Es schreibet Jacobus Lessabaeus, in einem besondern Büchlein davon gemacht / daß diß Land / wegen Verehrung deß Abgotts Pan, anfangs Pannonia, hernach der Kolwald / und folgends die untere Picardei seye genant worden / biß es den jetzigen Nahmen bekommen / so vom Wasser Hene / oder Haina / und dem Teutschen Wort Göw / so eine Landschafft bedeutet / herkommet. Die Gräntzen seyn von Mitternacht Brabant / und Flandern; von Mittag Champagne, und die Picardi; von Morgen Namen und Lüttich; und vom Abend der Fluß Schelde / mit einem Theil von Flandern / und Artois / vermittelst deß Stiffts Camerich. Die Länge ist von 20. und die Breite von 16 Meilen. Ist ein herrliches gutes Land / darinn die Flüsse Schelde / Samra / Denre / etc. Item ein Vberfluß an Seen / Weyern / und lebendigen Brunnen / viel schöne Wälde / sehr viel lustige Wiesen / etc. mit allem Geschlecht von Viehzucht; Item fruchtbare Bäum / herrlich Korn und Weitzen / Eisen / Bley / Steinbrüche / Probier- und Streichstein / guter Kalch / und Steinkolen zu finden. Man macht auch da schöne und gute Gläser in grosser Menge. Die Stätte darinn seyn / Bergen / Valensin / (wiewol / wie hernach folgt / diese für absonderlich zu halten ist) Bouchain, Quesnoi, Landresi, Avenes, Chimay, Marienburg / Philippeville, Beaumont, Mabuge, oder Maubeuge, Bavais, Bins, Reus, Soigni, Breine le Comte, Enghien, Hall / Lessine, Cheure, Atte oder Attum, S. Guillein, Conde, und Leuse. Theils zehlen 2200. Dörffer / so alle Kirchthürn hätten. Andere setzen 950. grosse / schöne / und reiche Dörffer. Es ligen auch in diesem Lande die Stätte Tuin / und Covine / so aber dem Stifft Lüttich zuständig: Item Vallencourt nach Namur gehörig. Der Schlösser hat es auch nicht wenig / wie dann allda ein grosser Adel / darunter der Fürst von Chimay. die Graffen / und Freyherren von Lalein, Beaumont, Barbanson, Barlemont, Bossu, Montigni, Reux, Haure, Fontaine, S. Aldegonde etc. und gar viel Abbteyen. Die Stände bestehen in 5. Gliedern / als 12. Pairien, oder Genoßschafften / Praelaten / Adel / 4. Haupt-Officirern und den Stätten. Ist gantz Lehenfrey: daher man sagt: Pays de Henaut tenu de Dieu, et du Soleil, daß nemblich Hennegöw allein Gott / und die Sonn / zum Lehenherrn habe. Man redet da grob Frantzösisch. Die Inwohner seyn getrew / und streitbar; der

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Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_400.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)