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in den Abschied deß gemelten Reichstags / von An. 1641. §. Nachdeme auch die Stände / etc. folgendes gebracht worden. Nachdeme auch die Stände deß Niederländ-Westphalischen Cräises sich jetzo abermaln gar hoch beklagt / daß die Brabandische Regierung zu Brüssel / unterm vorwand eines von Käyser Carlen dem Vierten erhaltenen Privilegii, welche sie die Brabandische güldene Bull nennen / ihnen allerhand unleydentliche Beschwerungen zufügten / so wol in personal- als real-Sprüchen / da auch solche ausser ihrer der Regierung Gebiet / vel ratione contractus, vel delicti, vorgeloffen / obschon der Schuldige an solchem Ort sich befindet / die Obrigkeitliche Erkantnüß nicht verstatten wollen / und zu dessen Behauptung / mit verbottenen / und zwar solchen schwären repressalien de facto verfahren / daß offtmahls in einer Sach / welche nur hundert Gülden werth / bey zehen tausend Gülden oder mehr / tertiis innocentibus vorenthalten und eingezogen / auch in die benachbarte Landen mit gewaffneter Hand geruckt / und Adeliche Häuser und Schlösser mehrmals occupirt und eingenommen werden; solches alles aber den gemeinen Rechten / Reichs-Satzungen / dem Vertrag von 1548. und mehr andern / auch dem wahren Verstand deß angezogenen Privilegii selbst zuwider laufft / inmassen es dann die Abgesandte deß Nieder-Burgundischen Cräises / auffm Reichstag zu Regenspurg Anno 1603. selbst also außgedeutet / daß es nemlich secundum jus commune, und nur dahin zuverstehen / daß die Brabandische Unterthanen in personalibus, extra territorium nicht zu evociren, oder der Process ab Arresto wider sie anzufangen: So haben Wir / auff der Chur-Fürsten und Stände Abgesandten unterthänigstes Bitten / Uns allergnädigst erbotten / so wohl deß Königs in Hispanien / als deß Cardinals Infante L. L. beweglichist zu ersuchen / und zu erinnern / daß dergleichen hochbeschwerlich- und unbilliche Verfahrungen alsbald abgeschafft / künfftig allerdings verhütet / auch den Beleidigten umb ihre erlittene Schäden gnugsamer Abtrag erstattet werde / nicht zweifflend / diese unsere freundliche Abmahn- und Erinnerung / gebührend beobachtet / und ohne Frucht nicht abgehen werde. Im widrigen und dagegen alle bessere Zuversicht / mit solchen Thätlichkeiten / ein als den andern Weg fortgefahren werden solte / alsdann die samptliche Ständ nicht zu verdencken seyn werden / wann Sie sich deren in den Reichs-Satzungen auffgerichten Landfriedens und Executions-Ordnung / erlaubter Mittel / nach Nothdurfft / und ihrer selbst eygenen / oder der betrangten Rettung / gebrauchen. Und in Herren Ferdinand deß Vierten An. 1653. erwöhlten Römischen Königs / etc. Capitulation stehet artic. 6. also: Chur-Fürsten / und Stände deß Heil Reichs / und dero angehörige Unterthanen / ohne imploration außwertigen Anhangs und Assistentz / bey gleichen Schutz und Administration der Justitz / in Religion- und prophan-Sachen / den Reichs- Satz- und Cammer-Gerichts Ordnungen / Münster- und Osnabrück Frieden-Schluß / und noch künfftigen Reichs-Abschieden gemäß / erhalten / die hierwider eine Zeithero verübeten Mißbräuch der Brabantischen Güldenen Bull / nach Inhalt deß jüngsten Reichs-Abschieds / de Anno 1641. und jetzt ermeldten Frieden-Schlusses / ab- und eingestellt / wenigers nicht denen im Jahr 1548. zwischen Burgund und dem Reich auffgerichteten Außträgen und compactaten, nachgelebet werde. Sihe im übrigen von Brabant (so von der besagten Maase oder Mosa umbgeben und verwahret wird /) auch deß Christophori Butgens Trophaea Brabantiae.

II. Was fürs Ander die Marggrafschafft deß H. Reichs anbelangt / so man unter die 17. Provintzen deß Niederlands zu zehlen pflegt / wiewohl sie innerhalb der Brabantischen Grentzen gelegen / und darzu gerechnet wird / so ist Antorff das Haupt darinn. Obernannter Divaeus schreibet / daß in solcher Antorffischen Marggraffschaft ligen / Antorff / Bergen / Breda / Lyr / und Herrendalst / Herrnthal.)

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_039.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)