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Cardinal / der Anno 1578. verschieden / Hand angelegt haben wird. Anno 1226. hat König Heinrich in Teutschland sich mit vielen Herren anderthalb Monat lang allda auffgehalten / nach dessen Abzug die Statt / durch ein unversehen Feuer / übel zugerichtet worden ist. Was zun Zeiten Hertzog Friederichs / mit der Lären Taschen zugenant / allhie vorgangen / und eine Auffruhr wider den Bischoff / Herren Geörgen von Liechtenstein / entstanden / deß Bischoffs Beystand / Heinrich von Rotenburg / die Statt / durch einen unversehenlichen Sturm unter seinen Gewalt gebracht / etliche Ort angezündet / und den Rädelsführer / Rudolphen von Bellenzan / hinrichten lassen; und wie gedachter Hertzog Friederich von Oesterreich es gar übel auffgenommen / daß diß / ohn seinen Befelch / in seiner lieben Statt / von dem von Rotenburg / seinem abgesagten Feind / geschehen / und deßwegen mit gewährter Hand nach Trient gezogen; deme sich / und das ihrige / die Burger allda ergeben / das ist beym Gerardo de Roo lib. 4. fol. 166. zu lesen.

Was das Bistum allhie anbelangt / welches S. Hermagoras da angerichtet / und Jovinum zum ersten Pfarrer / oder Bischoff / bestellt haben solle / so ist von deren Theils Hundius in catalogo Episcoporum Brixinensium, sonderlich aber J. Pirrhus Mantuanus, in den Büchern / so er von ihnen gemacht / zu lesen. Käiser Conradus II. hat die Graffschafft Trient / wie auch das Vinstthal / oder Val di Venosta, und Pozen / diesem Bistum / An. 1027. und 28. geschenckt / wie gedachter Hundius tom. 1. Metrop. Salisburg. fol. 442. schreibet: Welche Schanckung hernach die Käiser Fridericus I. und II. bestättiget haben. Und solle folgends dem Stifft / zu mehrer Sicherheit / der benachbarte Graff in Tyrol / zu einem Beschützer / und Schirmsherren / erkiest worden seyn. Und von solcher Zeit an hat man die Bischöffe allhie für Reichsfürsten gehalten / denen von den Käisern die Regalien / und Lehen / wie andern Fürsten / ertheilet worden; Wie dann auch Herr Carol Emanuel / der Bischoff allhie / Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg / durch Gesandten / erschienen; dessen einfachen Reichs-Anschlag / 14. zu Roß / und 91. zu Fuß. Monatlich ist. Wird gleichwol von dem Hochlöblichsten Ertzhauß Oesterreich / doch cum onere, eximirt, und gegen dem Reich vertretten; aber zum Cammergericht contribuirt er selbsten. (Besiehe oben den Eingang von Tyrol: Item / Brixen.) Es hat auch höchstgedachtes Hauß einen Hauptmann zu Trient / und erscheint er / der Herr Bischoff / bey den Tyrolischen Landtägen. Sonsten hat Er zu Trient / und über das ihm gehöriges Land / in Geist- und Weltlichem zu gebieten. Und hat die Statt / neben dem gemeinen Recht / auch ihre Burgerliche Statuten / so ihnen der Bischoff / als ihr Fürst / bestättiget. Es hat auch solch Bistum viel Lehenleut / als die Gefürste Grafen von Tyrol / den Hertzogen von Mantua, die Grafen / und Herren / von Arch / Lodron / Liechtenstein / Madrutz / Wolckenstein / Welsperg / Firmian / Spaur / Payrsperg / Grest / Biseno, Thono, Glöß / und viel andere mehr / die ihre Schlösser / Gebiet / Zehenden / und Güter / von ihme zu Lehen empfahen; und wie in deß Geörg Braunen Stättbuch stehet / so gehören ihme auch die Stättlein / Marcktflecken / und Dörffer / Riva, Tramen, oder Tramin, Perzene oder Pertinum, und Lievigo, oder Levego: Item / die Thäler di Nan, Nauni, oder Ananiae; die Sols oder Solis; di Leder oder Lagarinae; die Judicaria; oder Judicariarum; Val di Fieme, oder Flemarum; und di Randeria, oder Randenae. Derentwegen Er dann den Käiser für seinen obersten Herren erkennet / und ehret; in dem Geistlichen aber ist sein Oberherr der Patriarch zu Aglarn / oder Aquileia.


Anhang.

Uber jetzt beschriebene Stätte / werden von den Autoribus noch mehrere / als Ymbst im Inthal / und andere vornehme Ort in Tyrol / benahmet; aber von ihnen / noch auch dem Gerhardo de Roo, die Beschreibung derselben hinzu gesetzet; daher wir allein noch der nachfolgenden / zum Beschluß / als von welchen wir etwas wenigs gefunden haben / gedencken wollen; als da seynd

Arch / oder Arco, Schloß / und Marcktflecken / oder Stättlein / am Fluß Sarca, nahend Riva, und dem See di Garda, zwischen den Thälern Judicaria, und Leder, gelegen. Von diesem vesten Schloß haben die Herren Grafen von Arch / deß Stiffts Trient Lehenleute / den Nahmen / die Theils von den alten Grafen von Pogen / oder Hohen Pogen / auß deß Babonis von Abensperg Geschlecht / so in Bayern mächtig gewesen / und Anno 1242. abgestorben / herführen wollen. Sihe Cuspinianum in Austria, fol. 32. und Wiguleum Hund / im Bayrischen Stammenbuch / part. 1. fol. 116.

Burgo, oder Burgum, auff der Tridentischen Straß nacher Venedig / und an der Brenta, in dem Thal Sugana, gelegen. Ist ein schöner grosser / und von steinern Häusern / als wir zum Theil selber gesehen / wolerbauter Oesterreichischer / und nach Insprugg gehöriger Marckt / und Schloß; allda man noch alles Welsch redet. Gibt viel Weinwachs herum.

Doblach / zwischen Innichen / und Brauneck / auff Kärndten zu / beym Wasser Ryentz gelegen / so ein Marcktfleck seyn solle.

Feltzen / 3. Meil von Füssen / allda sich Tyrol / und Schwaben / scheiden sollen; wie Theils / so solchen Ort allbereit zu Tyrol zehlen / sagen. Mag ein Fleck seyn.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_348.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)