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den Steyrischen / Hungarischen / und Slavonischen Gräntzen gelegen / welchen Ort Lazius vor die Variana Castra hält / deren im Itinerario Antonini gedacht wird;) Copranitz (so vester ist / und Lateinisch Caproncia genant wird / Statt und Schloß / allda vor Jahren Herr Johann Globitzer Hauptmann gewesen / so Anno 1581. einen herrlichen Sieg wider die Turcken hat erhalten helffen /) H. Creutz / und andere. Und wohnet der General / den man vor Jahren den Windischen Obristen geheissen / und welcher der Zeit der H. Graff von Schwartzenberg / Herr zu Murau / ist / zu besagtem Warasdin / welches Stättlein / und Vestung / vor Zeiten / den Grafen von Cilly gehört hat. Die Vestung Carlstatt aber / davon hernach / und andere Crabatische / und Meergräntzen / müssen Kärndten / und Crain / unterhalten. Und ist Crabaten / oder Croatia, über dem innersten Busen deß Adriatischen Meers / zwischen Histerreich / Dalmatien / Bosen Raseien / Slavonien / und der Windischen March / davon der Theil bey dem Meer Morlacha, oder Morlachia, genant wird / dessen einen grossen Particul der Türck innen hat. Theils rechnen auch die Landschafft zwischen den Wassern Culp / und Sau / darzu / so sonsten Duerpolien / oder Turopolia, genant wird / und gar fruchtbar ist; allda herum / und in Croatien / vornehme Ort / als Agram im Windisch Land; Novigrad in Crabaten / (so ein auff einer lustigen Höhe / an der Dobra / gelegenes / und dem Grafen von Terschitz gehöriges Schloß ist;) Osal / deß Grafen von Serin / in Crabaten; Petrinia im Windisch Land / ein Ungarische Bannschafft; die Vestung Carlstatt in Crabaten; das Schloß Crappin im Windisch Land; Dschuppin / ein warmes Bad in Crabaten; Presurtz ein Wachthauß an den Crabatischen Gräntzen; Schluin / Schloß und Hauptmannschafft / in Crabaten; und andere mehr / so noch der Zeit den Christen / und mehrertheils zur Cron Hungarn gehörig seyn wiewol / als oben gesagt / solche Gränitzhäuser die beede Länder Kärndten / und Crain / unterhalten. Lazius schreibet fol. 1003. Reipub. Rom. daß die Windische Marck / und Croatien / vor Zeiten Liburnia seyen genant worden. Johann Henrich Hagelganß meldet / in Beschreibung der Käiserlichen Erblanden / am 158. Blat / daß die Windische Marck zu ihren Gräntzen habe / gegen Mitternacht die Steyermarck / gegen Morgen Crabaten / gegen Abend und Mittag / Crain. Unter den Wassern haben die Sau / und die Kulp / den Vorzug: Gleich wie unter den Stätten die Vestung Carlstatt / und die Vestung Syseck. Es liegt / sagt Er / diese Vestung an den Crabatischen Gräntzen / daher sie auch von etlichen zu Crabaten gezogen werde. Johan. Isaacius Pontanus, in Chorographica Daniae descriptione meldet p. 710. also: Regio à Slavici generis natione habitara, inter Histriam, Forum Julium, Austriae Urbem, Carniolam, Slavoniam, et Croatiam, die Windische Marck / id est, Vinidorum Marchia, dicitur. Und dann so sagt Chytraeus lib. 1. Saxoniae p. 33. Inter amnem Pannoniam, Savo et Dravo fluminibus in Danubium exeuntibus conclusam, quae olim Valeria, Savia, Bubalia, et Sirmiensis, hodiè generali appellatione, das Windische Land / appellatur; Ungariae Regni sociam et amicam, Uladislaus Ungariae Rex integram adhuc tenebat. Siehe die neue Beschreibung deß Königreichs Ungarn / An. 1646. zu Ulm getruckt / davon den Orten der Windischen Marck / ein mehrers gesagt wird.


Was die obgedachte Graffschafft Görtz betreffen thut / so schreibet offterwenter Megiserus, daß sie erstlich auch den Bayerischen / hernach den Kärndterischen Fürsten / als Ober- und Lehenherren / zugehört habe / biß sie erblich worden. Der erste Graff seye Albertus, auß dem Stammen der Grafen von Andechs / und Tyrol / und der letzte Graff Leonhart gewesen / welcher längst zuvor / ehe er gestorben / nemlich im Jahr 1473. diese seine Graffschafft dem Käiser Friderico IV. übergeben; dardurch also dieselbe / nach seinem Tode / an das Hauß Oesterreich gelangt ist; welches Ländlein Theils auch / wie obgesagt / zu Crain rechnen; daß aber jenseit deß Gebürgs / so Italien von Teutschland scheidet / lieget: und dahero in dem Inspurggischen Libell An. 1518. auffgericht / die Graff- und Landschafften Görtz / Friaul / Ober- und Unter-Carst / beysammen / und von Crain abgesondert / stehen; als die miteinander gräntzen. Die Gallische Senones, welche die Scribenten vielfaltig mit den Schwäbischen Semnonibus vermischen / sollen Anfangs in dieser Gegend / und Landsart / so man den Byrbaumer Wald / Karst / Wippach / etc. nennet / bey dem Winckel deß Adriatischen Meers / nemlich / neben Histerreich / Dalmatien / und Friaul / niedergesessen seyn / und allda gewohnet haben. Und kompt man über den besagten Karst / oder Karstium, wann man von Laybach nach Triest / und von dar zu Meer gen Venedig raisen thut. Ist ein rauhes Gebürg zwischen Triest / und Aglarn / dessen Nahmen Lazius von den Carnis herführen thut. Gedachte Statt Triest rechnen Theils noch zu dem gemeldten Karst / andere zu Friaul / Theils zu Istria, oder Histerreich / so an das Friaul / das Crainland / und den Karst / stossen thut / einer halben Insel gleich siehet / und von S. Veit am Flaum / biß gen Triest / auff drey Seiten mit dem Hadriatischen Meer umbgeben ist; da man Slavonisch / und Italianisch redet; und daselbst das Hauß Oesterreich die Graffschafft Mitterburg / und andere Ort mehr hat; so dem Hertzogthum Crain incorporirt seyn / und mit demselben / unter die Regierung zu Grätz in Land Steyer / gehören. Es liegt in besagter Histerreichischen Graffschafft das Schloß / und Stättlein Mitterburg; Item / die Veste Castel / und Märckt / Linda, oder Lindär / Tarvis / Vermo / Kring / Antignana, Schwin / Galignana, Neusäß / Gardasel / und Bolun; wie sie ins gemein geheissen; von Leandro Alberto aber / in Beschreibung Istriae, am 503. Blat / auff Italianisch anders genennet werden. Und solche Graffschafft / wie auch die besagte Statt Triest / und die Statt Friaul / sampt Merrenfelß / hat Hertzog Leopold von Oesterreich / so Anno 1386. in der Sempacher-Schlacht blieben / ihme / mit Ritterlicher Faust / unterworffen / wie viel gedachter Megiserus lib. 9. cap. 31. fol. 1032. schreibet / wiewol gemeldte Statt Friaul / (so Lazius Castrum Juliense, und Coloniam Fotojuliensem, und die Welschen heutigs Tags Cività, oder Cividal d’ Austria, weil sie einmal Oesterreichisch gewesen / nennen) sich Anno 1418. an die Venediger ergeben hat.

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Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_273.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)