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Unterthanen / ihrer Freyheit / Steuer / Anlagen / etc. halber / wie oben mit Saltzburg / gehalten werden; doch der Reyß / und Auffbott wegen / mögen sie solche Hülff mit bahrem Geld thun / und erlegen. Der Bambergische Vitzdom zu Wolsperg soll auch zu den Landtägen beschrieben werden. Aber dieser Vergleich ist nur auff hundert und ein Jahr lang gemacht worden; den man gleichwol neulich wieder erneuert / und bestättigt haben mag. Anno 1558. als der Bambergische Vitzdom / und in seinem Nahmen / der Bischoff vom Bamberg / gegen Käiser Ferdinando I. sich beschwert / daß besagt sein Vitzdom / vor dem Landshauptmann / Landsverweser / und Landschafft in Kärndten / auff beschehene Klag / in Antwort sich einlassen müssen; hat der Käiser geantwortet / daß er Vitzdom zu Wolffsperg / in Sachen / so sich in Kärndten zutragen / bey den Landsrechten / und Hofftaiding / recht nehmen / und geben soll / dieweil er Bischoff mehrers nicht / als andere Landleut / darfür befreyet seye: Item / daß die Bambergische Unterthanen / auff deß Lands-Hauptmanns / etc. Erforderung / um Zeugnuß / und Kundschafft willen / in den Landsrechten ohn weigerlich erscheinen sollen: So solle der Bischoff sich contentiren, daß die von Adel / so in der Statt Villach gesessen / von ihren Burgershäusern all ander gebührlich Mitleiden tragen / und sie zu einiger weitern / oder mehrern Gelübd nicht tringen / daß sie nemlich derentwegen ihme Bischoff solten getreu / und gewärtig seyn / angeloben / unvergrieffen ihrer Pflicht / mit deren sie dem Landesfürsten beygethan seyn.

An. 1585. seynd die Praelaten / und Geistliche / auch andere Landleut in Kärndten / deß Eydes / in Sachen / darinn sie zu Zeugen fürgestellt werden / durch Ertzhertzog Carolum von Oesterreich erlassen worden; also daß die Praelaten und Geistlichen / bey ihren Priesterlichen Ehren / und Würden; die Landleut aber ihr Aussag bey ihren Adelichen Glauben / und Treuen / unter ihrer Handschrifft / und Petschafft / thun mögen.

Was / nach diesem Geistlichen / nun auch den weltlichen höhern Stand in Kärndten / anbelangt / so ist ein stattlich-hoher / und niederer Adel in demselben Lande / ohnangesehen / bey der Religionsänderung in solchem Hertzogthum / sonderlich Anno 1629. viel vornehme Evangelische Landleut / und darunter auch etliche Herren Kevenhüler / sich von dannen begeben haben; und die Grafen von Ortenburg / deß Jüngern Geschlechts / so vor diesem viel Güter im Lande gehabt / nunmehr alle neulich abgestorben. Es seynd aber noch dieser Zeit / wie unlängsten berichtet worden / unter andern / auch diese folgende Geschlecht in Kärndten / nemlich die von Aichelberg / von Bernhardtin / von Collonitsch / Cronegg / Dietrichstein / Eisenhiert / Ernau / Eschi / Eybißwald / Gaißrugg / Grimming / Hallegg / Hayden / Himmelberg / Jabornick / Jöstel / von Jöstelsberg / von Kellerberg / Kemmeter / von Keutschach / Kevenhüler / Kulmer / von Lamberg / Leininger / Leubenegg / Lodron / von Lind / Maladein / Mandorff / Metnitz / Moßheim / Neuhauß / Paradeyser / von Paym / Preinberg / Puzen / Raidthaubt / Rauber / Reinwald / Rosenberg / Sauer / von Schernberg / Schirfflinger / Schneeweiß / Seenussen von Pach / von Sigerstorff Staudach / Straß / von Thurn / Ursenpöck / Waideck / Waschl / von Wassey / Weissen / Widemann / von Wildenstein / Windischgrätz / Zuckenmantel / etc.

Was die Stätt / und Märckte anbelangt / von welchen jetzt hernach folget / so erscheinen dieselbe auch auff den Landtägen / durch ihre Abgesandte / wie im Land Steyer; und ist Anno 1590. versehen worden / wie die drey Länder Steyer / Kärndten / und Crain / eines dem andern / in Gerichtlichem Proceß / die Hand zu bieten / und execution zu erweisen schuldig.

Die Inwohner und Herrn dieses Landes belangende / so haben vor Alters die Illyrici, folgends die Römer solches bewohnt / und beherrschet / biß diese letzte Hertzog Dieth auß Bayern verjagt / und dasselbe seinen Gehülffen / den Winden / (die noch heutigs Tags / neben den Teutschen / darinn wohnen) mehrertheils eingeben hat / wie zwar Megiserus, und theils andere / wollen. Andreas Brunner im 1. Theil der Bayrischen Chronic im 5. Buch / am 697. und folgenden Blättern schreibet / daß zun Zeiten Königs Dagoberti in Franckreich / so den Bayern Gesetz geben / die Hunnen den Carantanern / oder Kärnern / das Joch der schändlichsten Dienstbarkeit auffgelegt haben / darunter sie gewesen / biß Samo, deß Geschlechts ein Franck / welcher zu den Winden / der Kauffmannschafft halber / zu räisen pflegete / sich zu einem Heerführer wider solche Tyranney gebrauchen ließ / und dardurch auß einem Kauffmann zum Königreich (Fürstentum) gelangte / so er auch 36. Jahr lang löblich verwaltet hat. Als er aber gestorben / sey es wieder anders worden / also / daß bey Regierung Königs Pipini in Franckreich / die Sachen schier in Verzweifflung gerathen seynd. Es herrschte damaln bey den Caranthanern Boruthus, welcher wider die Hunnen bey den Bayern Hülff gesucht / die ihme auch wol zu statten kommen. Und haben hierauff die Bayern den Kärndten gerathen / sich an die Francken zu ergeben / unter welchen auch sie / die Bayern / selbiger Zeit lebten. Diesem Rath haben die Kärndter gefolgt / und der Francken Freundschafft / und Treu / sich ergeben / und zu Gaiseln deß Boruthi Sohn Carustum, und seines Brüdern Sohn Chetimarum, den Bayern zugestellt / sie in ihr Land zu führen / und in der Christl. Religion zu unterweisen; die auch folgends beede / nach dem Borutho, in Kärndten regiert haben: Zu deren / sonderlich deß Chetimari, Zeiten / die Christl. Religion / vornemlich durch Hülff Bischoffs Virgilii zu Saltzburg / in Kärndten / durch den Bischoff Modestum, und andere Geistliche / eingeführt worden ist: Die man gleichwol / nach deß Chetimari Tod / wegen der Krieg / und Empörungen / eingestellt; aber da Valtuncus zum Regiment kommen / hat sich dieselbe wieder empor zu heben angefangen; daher besagter Bischoff Virgilius abermals Geistliche Personen in Kärndten geschickt hat / auch endlich selbsten dahin gezogen ist; dardurch dann die Christliche Religion im gantzen Land angenommen / und er der Kärner Apostel genant worden ist. Es haben gleichwol die Kärndter den Bund / mit den Bayern gemacht / nicht gehalten / sondern sind abgefallen / daher sie Anno 772. vom Hertzog Thassilone in Bayern überzogen / und geschlagen worden seynd.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_223.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)