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Hans Friederich Gäller / etc. gehörig ist / und nicht weit vom Schloß Herberstorff / dessen Herren / die Freyherren von Herberstorff / etc. nunmehr abgestorben / und selbige Herrschafft den Jesuiten zu Grätz zukommen ist / gelegen. Es hat zu Wildan ein Berg-Schloß / das man von fernen sehen kan. Vor Zeiten waren eygene Herren dieses Nahmens von Wilden / so sich Erbmarschalcken in Steyer geschrieben haben. Jetzt ist dieser Ort dem Herrn Hertzogen von Crumau / und Fürsten zu Eggenberg / zuständig.

Zeyring / ein Landsfürstlicher in Ober-Steyer / und 2. Meilen von Judenburg / gelegener Marcktfleck.


III. Hertzogthum Kärndten.

Es liegt dieses Land im Norico Mediterraneo, und soll ein weil Provincia Norici, Lauriana, und Patria Slavorum, biß zun Zeiten Käisers Caroli M. genant worden / und dazumal der Nahm Kärndten von den Windischen Carnis auffkommen seyn. Es gräntzet solches mit der Steyermarck / mit dem Ertzstifft Saltzburg / mit dem Hertzogthum Crain / und mit Friaul / und dem Venedischen Gebiet. Wird in das Ober- und Untere getheilet. Ist ein zimlich kaltes Land / deßwegen es den Wein auß dem Land Steyer / Crain / und Friaul / bringen läßt. Hat viel Berg / und seynd insonderheit 4. der höchsten im Lande / nemlich S. Ulrichsberg / S. Helenae / S. Veit / und S. Laurentzenberg; auff welche das gemeine Landvolck alle Jahr / an der H. drey Nägel Tag / (dann also nennen sie den dritten Freytag nach Ostern /) auff einem Tag / Kirchfahrten laufft; darüber ihr viel erkrancken / daß auch zun Zeiten etliche gar sterben. Dann es ein sehr langer Weg / und / wie etliche nachrechnen / wol 12. Teutsche Meilen seyn sollen. Leöbel ist auch ein groß / hoch / und gewaltig Gebürg / an welchem zu nächst am Berg / ob S. Leonhart / das Geschied Kärndten / und Crain / angehet. Hat fürnehme See / als Ossiacher See / Weissensee / Forchten See / Mülstetter See / etc. Der Wördt See ist der gröst / und fürnehmst / so gar fischreich / und 2. guter Teutscher Meilen lang / und sehr breit ist. Der fürnehmst und gröste Wasserstrom in Kärndten ist die Traa / oder Dravus, der rinnet durch das gantze Land Kärndten / und nimt alle andere Wasser darinn / als die Gurck / Lavant / und andere / deren Fluß / und Bäch / theils auff die 120. zehlen / zu sich. Er entspringt ein halbe Meil Wegs ob Doblach / unter einem Felber / in der Ebne. Zu Unter-Traburg kompt er auß Kärndten in die Steyermarch / und nimt unter Tschackenthurn / bey Sackon / die Muer zu sich / fließt hernach in Ungarn bey Ersebeuth / und Welewar / biß er endlich unter Ezeck / bey Erdeudi / etwas oberhalb Griechisch Weissenburg / in die Thonau fällt. Es gibt in Kärndten zimlich Bergwerck / auch viel Getraid / daß man bißweilen gar nach Venedig verkaufft / und dardurch viel Geld ins Land bringet. Hat auch viel Vieh da. Die Geistliche Jurisdiction über die Clerisey in Kärndten gehört / von Altersher / mehrertheils dem Ertzstifft Saltzburg / und dem Patriarchat Aglar / oder Aquileiae. Die zwey Bistühmer seynd Gurck / und Lavand / zu S. Andreae / so unter gemeldtem Ertzstifft Saltzburg seyn. Auß den Clöstern ist 1. das zu Ossiach / zu unser lieben Frauen genant / an einem See gelegen / so das erste im Land zu Käisers Caroli M. Zeiten gestifftet worden. 2. S. Pauli in dem Lavanthal. 3. Vitring / oder Victoriacum. 4. Gurck. 5. Oberndorff / ein Probstey. 6. Probstey im Saal / dabey ein Dorff / vor Zeiten ein Bistum / Saltzburgisch. 7. Probstey zu S. Andreae im Lavanthal. 8. Probstey zu S. Virgilienberg / bey Friesach. 9. Probstey zu Weitting. 10. Probstey zu Gurnitz. 11. Probstey zu Kreig. 12. die Commendereyen zu Pulst / und Rechberg / 13. das Closter zu Grifenthal / Praemonstratenser Ordens / etc. Das Closter zu Milstadt / von welchem / und S. Geörgen Ordens Hochmeisterthum allda / unten. Unter den Frauen-Clöstern im Lande ist das zu S. Geörgen am Leng See / Benedictiner Ordens / das fürnehmste. Es ist in Kärndten der Brauch / und Herkommen / daß ein jeglicher in Landes Rechten daselbst sein Klag / oder Antwort / selbst fürbringen / und erstehen solle; davon Käiser Carol. V. Anno 1520. die Closterfrauen befreyet hat / daß sie es durch einen Landmann thun mögen: Ist auch wegen deß Ertzbischoffs zu Saltzburg / damit er in Steyer / und Kärndten / nicht persönlich erscheinen dörffe / mit Käiser Ferdinando Primo Anno 1535. tractirt / und Anno 1536. verglichen worden / daß / an statt deß Ertzbischoffs / sein Hauptmann / oder Vitzdom zu Friesach / vor Gericht erscheinen soll / das solle 101. Jahr gelten. Ist auch in besagtem 1535. Jahr mit dem Cardinal / und Ertzbischoff zu Saltzburg / Matthaeo, der Vergleich geschehen / daß die Landsfürstliche Obrigkeit auff deß Stiffts Saltzburg Herrschafften / Schlösser / Stätten / Märckten / und Gütern / in den Nieder-Oesterreichischen Landen / dem Hauß Oesterreich vollkommen: ewiglich bleiben / und zustehen / und davon demselben aller Gehorsam / wie von andern Landleuten derselben Lande beschicht / geleistet werden solle; hergegen auch die Saltzburgische Leut / Unterthanen / und Güter / bey allen derselben Lande Lands-Freyheiten / Gerechtigkeit / Fried / und Rechten / handgehabt / geschützt / und geschirmet werden sollen. Die Appellation betreffende / so solle dem Ertzbischoff in ewig Zeit die erste Instantz vor seinen

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Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_221.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)