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Erasm. von Stahrenberg / und die andere den Herrn von Schwanberg in Böheim / geheuratet. Ein mehrers aber von diesem Grafen ist beym Wiguleo Hund / im 1. Theil deß Bayrischen Stammenbuchs / am 96. und von obgesetztem Kauff in D. Thomae Lansii Consultat. am 68. Blat zu lesen. In der Statt Kirchen allhie / so einen sehr künstlichen Schnecken hat / seynd ihr / der Grafen / auch anderer vornehmen Herren / Monumenta, und Epitaphia zu sehen / und zu lesen. Und ist nach ihrem Tode / beedes Eferding / und Schaunburg / oder Schaunberg / an die Herren von Stahrenberg kommen / die diese Orte biß auff den nächsten Böhmischen Krieg besessen: Da hernach damit Veränderung vorgangen. Und stehet in dem Summarischen / wegen der Pfältzischen Sachen Tractaten / Anno 1642. außgelassenem Bericht / am 46. Blat also: Zum Achten / wollen Ihre Käis. Majest. (deß Jahrs 1628.) an der im Land ob der Enß / von Erasmo von Stahrnberg apprehendirten confiscirten Herrschafft Eferding / Ihrer Churfürstl. Durchleucht (in Bayern) so viel / als Ihrer Käis. Majest. wegen fürgangener Confiscation, daran zusteht / und über die Contentirung deren darauff hafftenden Creditorn / verbleibet / in diesen Kauff (der Pfaltzen / nach Abtrettung deß Lands Ober-Oesterreich) gleicher Gestalt gnädigist überlassen / doch daß Ihrer Käis. Majest. oder wem sie es cediren wollen / die Ablösung allezeit bevor stehe. S. unden S. Pölten. Anno 1626. haben die Ober-Enserische Bauren sich dieser Statt bemächtiget: Als sie aber darvor vom Grafen von Pappenheim den 19. Novembris, seynd geschagen worden / so haben sie solche wieder verlassen.


Egenburg / oder Egemburg.

Ein Unter-Oesterreichische / und Lands-Fürstl. Statt an der Schleyntz / nicht weit von Weyterfeld / und Meyssau / gelegen / ein gar alter Ort / da wenig zu sehen / und nicht grosser Lust zu suchen; wiewol es einen feinen Weinwachs herumb hat. Siehe / was Gerard von Roo / im 4. und 10. seiner Jahrbücher von diesem Ort / schreibet / welchen Anno 1407. in dem innerlichen Oesterreichischen Krieg / deß Hertzog Leopolds Parthey / und hernach Anno 1485. König Matthias Corvinus auß Ungarn / eingenommen: Der auch in dem nächsten Böhmischen Krieg in Anno 1619. und 20. da Er von beyden Partheyen eingenommen worden / viel außgestanden hat. Der beruffene Manhartsberg ist nahend dabey gelegen / von welchem Lazius lib. 12. Reip. Rom. sect. 7. c. 6. fol. 1086. seq. schreibet / daß der Böhmer-Wald / da Er von Gutenberg sich hinab in Oesterreich lasse / in 2. Theile / deren der eine Theil / so gegen Morgen / und in Unter-Oesterreich sich erstrecke / der Ober-Unter Manhartsberg / und von den Marcomannen / und den Manimen / welche daselbst / von dem Böhmer-Wald / biß an die Thonau / gewohnt; der ander Theil aber / so gegen Abend / und Ober-Oesterreich / in der Lunsnick / oder Launsnyck / genannt werde. Auff ein Meilwegs von Egemburg ligt der wolgebaute Marcktflecken Pulka / da man zur Wienerischen / und Pragerischen Landstrassen kompt / daselbsten ein Posthauß ist; und hat man so dann ferners / durch das Stättlein Retz / so ein Meil davon / 3. und also 4. Meilen von Egenburg auff Znoim in Mähren.


Eysenstatt.

Diese Statt / so 2. Meilen von Oedenburg / und 2. von der Neustatt / zwischen dem Fluß Leyta / und dem Neusidler See / gelegen / wird in dem sechsten Theil deß Georg Braunen / und anderer / Stättbuch / zu Oesterreich / (als dahin solcher Ort Anno 1619. noch gehört hat) gezogen; und in dem Tractat / Status particularis Regiminis Ferdinandi II. intitulirt wird / am 151. Blat / vermeldet / daß im Jahr 1636. der Obrist Hoffmeister / Herr Graff von Meggau / Käiserlicher Praefectus, Vermög seines Tituls / der zwo Graffschafften Eysenstatt / und Forchtenstein gewesen. Andere sagen / daß / nach dem Eysenstatt Anno 1602. meistentheils abgebronnen / wäre Anno 1625. hernach / auff dem Ordenburgischen Landtag / den Ungarn bewilligt worden / besagte zwo Graffschafften / so vor diesem dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen / und der Ungarischen Cron wieder zuzueignen; wie dann in der Franckfurtischen Frühlings Relation deß 1626. Jahrs / am 84. Blat / also stehet: Demnach die Ungarn / auf unterschiedlichen Landtägen / die zwo Graffschafften Eysenstatt / und Forchtenstein / so vor unterschiedlichen Jahren dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen / und der Ungarischen Cron wiederumb zuzueignen / gebetten; Als ist ihnen von Ihr Käis. Majest. solches auf dem Oedenburgischen Landtag (Anno 25.) zu vollziehen versprochen / und am 15. Januarii (Anno 1626.) der Freyherr von Wartenberg / HoffCantzler / neben andern / als Commissarius, nach Eysenstatt derwegen abgefertigt worden / bißher die Relation. So ist nicht allein neulich von einem vornehmen Ort berichtet worden / daß der Ungarische Palatinus seine Residentz allhie / zu Eysenstatt / gehabt; sondern es hat auch einer darfür gehalten / daß Er / Herr Palatinus, Graff von Esterhasi / so Anno 1645. gestorben / diesen Ort gar eigenthumblich besessen. Zwar H. Graff von Meggau seithero ohne Mannliche Leibs-Erben auch gestorben / deme noch nach der Ubergab / obangedeuter Titel mag gegeben worden seyn. Jetzt sol deß gedachten Herrn Palatini Sohn Eysenstatt erblich innen haben. Siehe die neue Anno 1646. zu Ulm außgangene Beschreibung des Königreichs Ungarn. Wann nun deme also / so solte dieser Ort allhie nicht einkommen: Weilen aber solches nit jederman wissend / und viel vermeynen / daß Eysenstatt (allda man mehrentheils Teutsch redet / und gesittet ist) noch in Oesterreich liege; So haben wir dieser Statt auch allhie Platz geben wollen / damit es nicht das Ansehen / als ob wir ihrer vergessen hätten. Es hat hierum gute Waide / auch Holtz / und Jagten / und ist der

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Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_033.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)