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Graff zu Witgenstein. 7. Bernhard / Graff und Herr zu Waldeck. 8. Philips Frey-Herr zu Waldpurg / deß Heiligen Römischen Reichs Erb-Druchseß. 9. Herman Adolff Graff von Solms. 10. Friederich Erb zu Norwegen / Hertzog zu Schleßwig / und Holstein. 11. Johann Wilhelm / Hertzog zu Gülch / Cleve / und Berg. 12. Christoff Graff zu Sultz. 13. Ernst Graff zu Manßfeld. 14. Arnold / Graff zu Manderscheid / und Blanckenheim. 15. Johann Philips Graff zu Manderscheid / Herr zu Geroldstein. 16. Frantz / Frey-Herr zu Krichingen / und Puttingen. 17. Peter Enrst / Graff zu Manßfeld. 18. Ferdinand Frey-Herr zu Waldburg / deß H. Röm. Reichs Erb-Druchseß. 19. Johann Frey-Herr zu Winnenberg / Herr zu Beilstein. 20. Johann Daniel Frey-Herr zu Winnenberg / und Beilstein. 21. Friederich / Hertzog zu Sachsen / Engern / und Westphalen. 22. Johann Ludwig / Graff zu Leiningen / Herr zu Westerburg. 23. Joachim Carle / Hertzog zu Braunschweig / und[WS 1] Lüneburg. 24. Frantz / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg. Dann dieses ein Hohes Stifft ist / von 24. Dom-Herren / die Fürsten / Graffen / oder Frey Herren / der Zeit / und zwar Alten Stammens / und Herkommens / die ihre 16. Ahnen beweisen können / seyn müssen. Nun / nach deß obgedachten Bischoffs Johannis, Graffens zu Manderscheid / Tode / erwöhlten etliche / auß obernandten Dom-Herren / zu dieses Stiffts Administratorn, Herren Johann Georgen / Marg-Graffen zu Brandenburg; so damahln zu Straßburg sich befande: die andern aber Herrn Carolum, Bischoffen zu Metz / Hertzogs Caroli von Lothringen Sohn: darauß ein schädlicher Krieg entstanden / in welchem auch die Stadt Straßburg geflochten worden. Es bleib aber endlich der Stärckere / nämlich hochgedachter Herr Carl von Lothringen / der Römischen Kirchen Cardinal / Bischoff; und ward zwischen Ihme / und dem Thumb-Capitel; und dann der Stadt Straßburg / Anno 1602. ein Vergleich auffgerichtet // in welchem die Stadt / bey ihrem Exercitio, und innhabenden Kirchen / wie Sie dieselbe / zur Zeit deß vorigen Bischoffs Johannis gehabt / gelassen / und solches in Effectu Anno 1604. im Vertrag zu Hagenau auffgerichtet / widerholet worden: darinn auch / under andern / versehen / daß die Acht Fürsten / Graffen / oder Herren / Augspurgischer Confession, den Bürger-Hoff / und andere Thumb-Herren Höffe / und Capituls-Häuser / in der Stadt Straßburg / mit allen Gerechtigkeiten / 15. Jahr lang besitzen; deßgleichen auch das halbe Theil deß Dorffs Lampertheim / und alles Einkommen / und Gefäll / deß Capituls / so under der Stadt Straßburg Jurisdiction gelegen / innhaben / und geniessen: hergegen die der Augspurgischen Confession sich aller Administration deß Gütler-Hoffs zu Straßburg gäntzlich begeben / und desselben Senior, und Deputaten, deß Chors / und Gürtler-Hoffs / sampt aller darzu gehörigen Brieffen / Kleinodien / Kelch / Monstrantzen / Reliquien, etc. allein unternehmen; aber hingegen gemeldte Senior, und Deputaten, über das / was bißhero / auß dem besagten Gürtler-Hoff / dem Stifft zu S. Marx, nämlich / jedes Jahrs 600. fl. für ihre Ministros, geräicht worden / den Herren Augspurgischer Confession im Bruder-Hoff 15. Jahr lang / jedes Jahrs 600. fl. für ihre Pensionarios, anstatt der Vicariaten, lieffern sollen. Der Stadt Straßburg wurden damahln die / vom obernandten Heren Hanß Georgen / Marg-Graffen zu Brandenburg / Herrn Joachim Friederichs / vorhin gewesten Administratoris zu Magdeburg / hernach aber Chur-Fürstens zu Brandenburg Sohn / der Stadt für 800. tausend Gulden Pfandweise verschriebene Stück / biß zu Wiederlösung / gelassen. Als 1. der Zoll-Keller / ausser der Lehens-Gerechtigkeit. 2. Die Gemeinschafft der Vogtey Marlenheim / und darein gehörige Dörffer / jedoch / da die Catholische Religion da gelassen werde. 3. Die Gemeinschafft deß Dorffs Nunnenweyher. 4. Der geringe Spital / oder das Stifft S. Barbarae zu Straßburg. 5. Die Gerechtigkeit deß Schultheissen-Gerichts. 6. Die Gerechtigkeit bey dem Stifft S. Stephan zu Straßburg / jedoch / wann ein Abbtißin abstirbt / sol ein Andere erwöhlet / und dem Bischoff / inrecognitionem Ordinariae Jurisdictionis, jederzeit 100. fl. erlegt werden / etc. Als die obvermeldte 15. Jahr ihr Endschafft erreicht / ward Anno 1620. obgedachter Vertrag / den 12. Februarii Alten Calenders / abermahls zu Hagenau / auff 7. Jahr lang / erlängert. Nach Endung derselben / hat Käyser Ferdinandus II. Anno 27. den 10. Aprilis den besagten Bruder-Hoff / sampt Zugehörde / dem Catholischen Dom-Capitel zu restituiren anbefohlen; wie auch oben allbereit vermeldet worden. Es haben auch darauff Ihre Käyserliche Majestät / etc. der Stadt Straßburg underschiedlich anbefohlen / das Münster / und andere Kirchen / den Catholischen wieder einzuantwortten; deren meistens Fundament dahin gegangen / weilen / zur Zeit deß Interims, Anno 1549. die Stadt / den Bischofflichen etc. die drey Kirchen / das Münster / oder den Dom / Alt / und Jungen S. Peter / wieder eingeraumt / und erst Anno 1560. und 61. den Evangelischen Gottes-Dienst abermahls darinn angericht daß die Stadt / weil ers nach dem Religions-Frieden geschehen / dieselbe den Catholischen wieder abzutretten schuldig seye: Darauff dann die Stadt geantwortet hat; wie dessen auch eben / in derselben Geschichten / Anregung geschehen. Endlich ist die Sach ersitzen geblieben / als die Schweden im Reich überhand genommen / und gibt den heutigen Zustand das Instrumentum Pacis zuerkennen. Aber wieder auff die Herren Bischöffe zugelangen / so ist obhochernandter 82. Bischoff zu Straßburg / nämlich / der Herr Cardinal von Lothringen Anno 1607. gestorben; deme der 83. Herr Leopoldus, Ertz-Hertzog zu Oesterreich / und Ihr Durchläucht / als Sie resignirt, oder das Bischthumb auffgeben / der 84. Bischoff / Herr Ertz-Hertzog Leopold Wilhelm von Oesterreich / etc. ümbs Jahr 1627. oder 28. Succedirt; und deme nunmehro wiederümb Herr Graff Egon von Fürstenberg. Es gibt aber zum

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: uud

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Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1647, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_134.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)