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Johannsen geleistet. Es soll / und wolle auch Ein Ersamer Raht / auff gewöhnlichem Jährlichen Schwör-Tag / den Bischoffe / auch ein Thumb-Capitul, darzu / altem Gebrauch nach / beschreiben / Sie / oder Ihre Abgesandten / auß dem Bischofflichen Hoff / abholen / auff die Pfaltz führen / und begleiten. Es ist aber sonsten die Stadt dem Bischoff nicht underworffen; und muß derselben ein neuerwählter Bischoff / und das Thumb-Capitul, einen Revers geben / wie allbereit angedeutet worden ist. Anno 1549. ward mit dem Bischoff ein Vergleich getroffen / die Geistlichkeit / zehen Jahr lang / in der Stadt zu schützen / und zu schirmen; so dann zugedülden / daß / an gewissen Orthen / das Exercitium der Römisch-Catholischen Religion gebraucht werden möge. Anno 1559. ist durch junge muthwillige Leuth / mit Schneewerffen / ein anfang gemacht worden / so hernach biß ins Münster einander verfolgt; daher die Geistlichen selbsten / vielleicht ein anders ihnen einbildend / die Kirchen verlassen; wie auch Jung / und Alten S. Peter; wiewol die Obrigkeit sich / deß Aufflauffs halber / gehöriger Orthen / enschuldiget / und die Thäter gebürlich abgestrafft hat. Und sagt Franciscus Guillimannus, im Leben Bischoffs Erasmi, also: Aedes Cathedralis, post decimum restitutionis Annum, magis deserta, per paucorum Canonicorum, et Sacerdotum, inanem, et pudendam formidinem, quam vi aliquâ amissa, aut rursus erepta. Als nun diese Kirchen eine gute Zeit läer gestanden / sich auch niemand ferner deren angenommen / so hat Ein Ersam. Rath dieselbe bestellen lassen. Nach dem auch / vor mehr als 300. Jahren / das Kirchen-Gebäu deß besagten Frauen-Münsters / und dessen Versehung / indeß Rahts Handen / und Bestellung kommen: wie dann ingleichem die Pharr-Kirch zum Alten S. Peter / nicht von den Stiffts-Verwandten Anno 1398. von Rheinau hierher gezogen /sondern von der Bürgerschafft etc. in baulichem Wesen erhalten / und mit Pflegern auß der Gemein versehen wird. Es hat aber Wolgedachter Edler Ehrenvester Raht erstlich Anno 1560. die jetzgedachte Kirch zum Alten S. Peter wiederümb eröffnen / so dann das Münster / und die Pfarr-Kirch zum jungen S. Peter / im Jahr 61. und also anderthalb gantzer Jahr / nach deren Verlassung / mit dem Gottendienst auffs neu versehen lassen: Aber der Stiffts-Güter / oder Gefäll / bey solcher Einnahm / wie auch deß Kirchen-Ornats, sich enthalten. Die Bischöfflichen haben sich hernach allein ümb den Weltlichen Schutz der Geistlichen bemühet / und bald hernach die beyden Stifft / zum Jungen / und Alten S. Peter / die Evangelischen Lutherischen Kirchen-Diener / mit Competentzen und Besoldungen / versehen; wie auch an die Deputaten deß Chors Hoher Stifft / zu deroselben Underhaltung / ein gewisses conferirt, und beygeschossen haben. Siehe die Acta, und Handlungen / in Sachen Herren Thumb-Dechand / und Capitularen deß Stiffts Straßburg / Contra-Meister / und Raht deß Heiligen Reichs Freyen Stadt Straßburg / allhie in 4. Anno 1634. gedruckt: und Ihr Käyserl. Majestät etc. Herren Ferdinandi II. Käyserliches Decret, den 10. Aprilis, Anno 1627. an Herren Pfaltz-Graff Friderich Casimirn / so sich deß Straßburgischen Decanats-Praesidenten genandt / abgangen / den Bruder-Hoff hinder dem Münster (von welches Brunsten und auch dem gemeldten Bruder-Hoff / obgedachter Hertzog zulesen /) sampt Zugehörde / dem Catholischen Dom-Capitul wieder abzutretten / deß Caroli Carafae Germaniam Sacram restauratam, und desselben Anhang. So haben Ihre Majestät / etc. auch das Dominicaner Kloster / dem Orden zu überlassen / Anno 28. den 16. Augusti, an die Stadt geschrieben; so aber verblieben ist. Und pflegen in solchem die Herren Professores der Hohen-Schul / oder Universitaet, zu lesen. Auß den 3. Schul-Herren / deren der eine ein Städtmeister / und vom Adel / der Ander ein Ammeister / und der Dritte ein Dreyzehener / oder deß Geheimen Rahts / ist allwegen der jenig / so ein Städtmeister / der Hohen-Schul Cantzler. Und seyn / bey dem offterwehnten Hertzog Bernharden / in seiner Elsassischen Chronick / die Namen der erwehnten Schul-Herren oder Scholarchen; wie auch der Professorn, und Praeceptorn, biß auff seine Zeit / zu finden. Under Andern / haben allhie auch gelehret / von Theologis, Martinus Buccerus, Wolfgangus Capito, Paulus Fagius, Caspar Hedio, Johannes Calvinus, Petrus Martyr, Hieronymus Zanchius, Ludovicus Rabus, Johannes und Erasmus Marpachii, Johannes, Pappus, etc. Von Juristen / Franciscus Hottomannus, Franciscus Balduinus, Obertus Gyphanius, Nicolaus Reusnerus, Kilianus Vogler / Georgius Obrechtus, etc. Von Medicis, Johannes Guintherius Andernacus, Sebaldus Hauenreuter / Melchior Sebitius, etc. Von Philosphis, etc. Johannes Sturmius, Valentinus Erythraeus, Melchior Junius, Michael Beutherus, Conradus Dasypodius, Emanuel Tremelius, Theophilus Golius, Johannes Benzius, Matthias Bernegger, etc. Das Stifft zu S. Thoma, so zu dieser Hohen-Schul / mit seinen Einkommen / gewidmet / ist / vor Jahren / anfangs ein Schotten-Kloster gewesen / hernach aber zu einem Weltlichen Stifft gemacht worden. Von andern Kirchen / und Klöstern / den Grabschrifften darinn / auch andern Gebäuen / sampt Bericht / wann selbige auffgerichtet worden / kan offt gedachter Hertzog gelesen werden, der auch von der Straßburger Thaten schreibet. Wie dann selbige Bürger / Wegeleburg / Berbelstein / Sultz / Beinheim / Stauffenberg / gewonnen haben; vor Baden / Stollhofen / Andlau / Erstein / Schuttern / und die Burg Schwanau / gezogen seyn. Sie haben Ramstein / Trachenfeß / Seltz / Rottenburg / Frundsperg / Ochsenstein / und Herlitzheim / zerbrochen; Schattille / Hornberg / Homburg in Westerreich / und Gemar im Elsaß / angegriffen; Herrenstein / Freudeneck / Marle / oder Marlenheim /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1647, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_130.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)